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26.11.2010

Kardiologische Praxen in der Existenz bedroht

Der Bundesverband der niedergelassenen Kardiologen (BNK) warnt anlässlich seiner Jahresabschlusstagung vom 26. bis zum 28. November 2010 in Köln vor einer dramatischen Verschlechterung der ambulanten Versorgung von herzkranken Patienten in Deutschland. Insbesondere die geplante Öffnung der Krankenhäuser für die regelhafte ambulante Versorgung von Patienten bedroht die Existenz von vielen kardiologischen Praxen in Deutschland. „Die jüngsten Honorarreformen haben viele kardiologische Praxen schon in außerordentliche Bedrängnis gebracht. Wenn jetzt auch noch die Kliniken die ambulante Versorgung von Patienten anbieten - oft zu 2- bis 3-fach höheren Vergütungen - dann stehen viele niedergelassene Kardiologen in Deutschland vor dem Aus. Gleichzeitig gibt es in unserer alternden Gesellschaft immer mehr herzkranke Patienten. „40 % der 10 häufigsten Todesfallursachen in Deutschland gehen auf Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems zurück. Wenn die Wettbewerbsbedingungen zwischen Klinik und Praxis nicht umgehend angepasst werden, dann ist die ambulante Versorgung dieser Patienten akut gefährdet", warnt Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des BNK, der mehr als 90% der etwa 1.400 niedergelassenen Kardiologen in Deutschland vertritt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahre 2009 150.334 Männer und 206.128 Frauen in Deutschland an den Folgen von Herz-Kreislauferkrankungen. Bei mehr als 60.000 Menschen war ein Herzinfarkt die Todesursache.

Kardiologe oder Facharzt?

Im Gegensatz zur niedergelassenen Praxis, in der ein Kardiologe alle Untersuchungen durchführt, muss in Krankenhausambulanzen nur der so genannte „Facharztstandart" angeboten werden. Für den herzkranken Patienten kann das bedeuten, dass er in der Klinik nicht von einem Kardiologen sondern z.B. einem Arzt in der kardiologischen Ausbildung betreut wird. „Gerade bei Erkrankungen des Herzens ist ein enger Kontakt zwischen Arzt und Patient notwendig. Der Kardiologe sollte seinen Patienten und dessen Lebensumstände kennen, um ein optimales Therapieangebot machen zu können. Eine anonyme Arzt-Patienten-Beziehung kann zu Doppeluntersuchungen und unnötigen stationären Aufenthalten führen, welche die Behandlungskosten deutlich steigen lassen. Zusätzlich muss das Krankenkaus von diesen Einnahmen keine Investitionskosten zahlen, sondern kann auf die Finanzierung von Träger und Land zurückgreifen. In der kardiologischen Praxis muss die Ausstattung vollständig vom Inhaber aus den Honoraren finanziert werden. Eine solche Ungleichbehandlung bei möglicherweise geringerer Qualität darf es nicht geben", kritisiert Smetak.

Kooperation von Klink und Praxis - aber zu gleichen Bedingungen

Aus Sicht des Kardiologenverbandes kann nur eine komplementäre Betreuung von Facharzt und Krankenhaus die Versorgung von herzkranken Patienten langfristig sicherstellen. Für die Patienten ist es wichtig, dass es eine qualitativ hochwertige Betreuung in Klinik und Praxis gibt - dem Ausbau dieser Schnittstellen kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung zu.
Exemplarisch kann hier die Betreuung von Patienten mit Brustschmerzen genannt werden: „Die Einrichtung von Brustschmerzambulanzen beim niedergelassenen Kardiologen ergänzt die klinischen Chest Pain Units - kurz CPU. Das ist ein Beispiel dafür, wie wir bestehende Versorgungslücken für Patienten gemeinsam schließen können", erläutert Smetak. „Und die Verzahnung zwischen Klinik und Praxis muss weiter ausgebaut werden - zum Wohle unserer Patienten. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir einheitliche Qualitätsstandards haben, dass die duale Finanzierung abgeschafft wird und dass es vergleichbare Honorare für vergleichbare Leistungen im ambulanten und stationären Bereich gibt. Nur so kann eine flächendeckende Facharztpräsenz vor Ort die Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen", appelliert der Kardiologenvorsitzende.

zum Positionspapier des BNK



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