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17.03.2011

Herzkrank ans Steuer?

Herzerkrankungen können Ursache von Verkehrsunfällen sein - zum Beispiel wenn ein Autofahrer wegen eines akuten Herzinfarkts oder ein Patient mit implantiertem Defibrillator (ICD) wegen einer Schockabgabe plötzlich fahrunfähig wird. Andererseits sind herzkranke Menschen nicht grundsätzlich aufgrund einer Erkrankung am Herzen fahruntüchtig. Sie müssen allerdings wissen, ob sie mit ihrer Erkrankung - wenn auch eingeschränkt - Auto fahren dürfen oder ob sie auf ihr Fahrzeug verzichten müssen, weil ein Gefährdungsrisiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer besteht. Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Patienten von ihrem Arzt.

Aufs Autofahren zu verzichten ist für viele Herzpatienten sicherlich ein Problem. Im Schadensfall können sie sich andererseits strafbar machen. Um den behandelnden Ärzten eine Orientierung für die Aufklärung zu geben, hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) ein neues Positionspapier zur Fahreignung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen herausgegeben, dessen Lektüre von der Deutschen Herzstiftung e.V. empfohlen wird, da es sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand stützt und Ärzten zur Beurteilung der Fahreignung von Herzpatienten dient. Außerdem geht das DGK-Papier bei seinen aktuellen Beurteilungskriterien über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, 2009) und der Begutachtungsleitlinie (1999) zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin (1999) hinaus. Die bisherigen Vorgaben seien nämlich nach Meinung der Autoren für die praktische Beratung eines Patienten nur eingeschränkt hilfreich. Zum Beispiel gehe die FeV, die Gesetzescharakter hat, nur auf wenige Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein, die mit einer Fahruntauglichkeit einhergehen können. Überdies entspreche die Begutachtungsleitlinie nicht mehr dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.

„Das Auto ist für sehr viele Herzpatienten im Alltag privat wie beruflich unverzichtbar. Wer sich mit einer Herzerkrankung ans Steuer setzen möchte, sollte vorher unbedingt eine Fahreignung mit dem Arzt klären, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und der anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dazu bedarf es aber einer Beurteilungsgrundlage nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand", betont der Kardiologe Prof. Dr. med. Hans-Joachim Trappe von der Ruhr-Universität Bochum, Mitautor des DGK-Positionspapiers und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Wir wollen damit Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem wir die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründen."

Die Empfehlungen beziehen sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z. B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder gar nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arteriellen Bluthochdruck.

Das Positionspapier ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für behandelnde Ärzte, die Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf eine fehlende Fahreignung hinweisen und dies auch dokumentieren müssen. Umgekehrt machen sich Patienten im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde. Wichtig für Ärzte: Es kann in einem Rechtsstreit zum Konflikt zwischen ihren Empfehlungen auf Grundlage des DGK-Positionspapiers und den Empfehlungen der Begutachtungsleitlinie der Verkehrsbehörden kommen, der dann nur vom Gericht geklärt werden kann.

Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V.



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