Mindestens eine rheumatologische Facharztpraxis auf 50.000 Einwohner in Deutschland fordern die Rheumatologen des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh) in Bad Aibling als Basis für die Berechnung einer bundesweiten Bedarfsplanung. „Das entspricht einem Mindestbedarf von 1350 rheumatologischen Facharztpraxen in ganz Deutschland“, erläutert Dr. Edmund Edelmann, Vorsitzender des BDRh und praktizierender Rheumatologe in einer Gemeinschaftspraxis im bayerischen Bad Aibling. „Gegenwärtig steht aber noch nicht einmal die Hälfte an Fachärzten zur Verfügung, die zur Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen vonnöten wären! Diese Situation ist besonders fatal, weil bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen wie z.B. der Rheumatoiden Arthritis eine möglichst frühzeitige Diagnose und Behandlung ganz entscheidend sind. Nur wenn rechtzeitig eine adäquate Behandlung einsetzt, besteht eine Chance darauf, dass die Krankheit wieder zum Stillstand kommt. Demgegenüber wird diese Chance schon wenig später – und zwar um die drei Monate, nachdem die ersten Symptome aufgetreten sind - zusehends geringer. Zu spät bzw. unbehandelt ist der Krankheitsverlauf weitaus schwerer mit mehr gesundheitlichen Beschwerden und zusätzlichen Begleiterkrankungen, den Patienten drohen Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit.“
Versorgungsziele mit bundesweiter Rheumavereinbarung umsetzen
Zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen schlagen die Rheumatologen eine Reihe von Maßnahmen vor, die in einer bundesweiten Rheumavereinbarung gebündelt umgesetzt werden könnten. „Diese bundesweite Rheumavereinbarung soll sich auf die Inhalte verschiedener Versorgungskonzepte, Analysen und Strukturverträge beziehen, die wir Rheumatologen in den letzten Jahren bereits erarbeitet haben, um die Versorgungssituation für Patienten mit Rheuma nachhaltig zu verbessern. Zum Beispiel beabsichtigen wir u.a. die regelhafte Einrichtung von Früharthritis-Sprechstunden und die generelle Etablierung einer besonders geschulten, rheumatologischen Fachassistenz zur Unterstützung der Ärzte bei der Patienteninformation, Therapiekontrolle und Patientenschulung. Mit diesen und weiteren Maßnahmen einer bundesweiten Rheumavereinbarung werden sich unserer Überzeugung nach überaus wichtige Versorgungsziele für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen endlich umsetzen lassen. Davon möchten wir auch die ärztliche Selbstverwaltung, die Krankenkassen und die Politik gerne überzeugen.“