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04.05.2011

Hoffnung auf deutliche bessere Versorgung für Patienten mit Rheuma

Unter fachlicher Mitwirkung von Rheumatologen des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh) ist ein Vertrag zwischen der KV Brandenburg und der AOK Nordost vereinbart worden, der seit Anfang des Jahres 2011 in Kraft getreten ist und rheumakranken Versicherten der AOK eine deutlich verbesserte strukturierte Versorgung in Aussicht stellt.  

Für Patienten mit Rheuma ist es besonders wichtig, dass ihre Krankheit so früh wie möglich erkannt und von einem Rheumaspezialisten behandelt wird, damit Spätfolgen wie Gelenk- und Organschäden vermieden werden können. Deshalb zielt der neue Strukturvertrag unter anderem auf eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Rheumatologen ab. Schulungen und strukturierte Überweisungsbögen sollen den Hausarzt dabei unterstützen, die Anzeichen einer entzündlichen Rheumaerkrankung oder eines erneuten Entzündungsschubes besser und vor allem frühzeitig zu erkennen. Bei Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung soll der Patient dann vom Hausarzt so schnell wie möglich an den Rheumatologen überwiesen werden. Dazu muss der Hausarzt einen Befundbogen ausfüllen, in dem er seine bisherigen Ergebnisse aus dem Labor, mittels Röntgenuntersuchung sowie eines Rheuma-Checks einträgt. Diese Voruntersuchungen durch den Hausarzt sollen eine gezieltere Überweisung von Patienten mit entzündlichen Rheumaformen ermöglichen und damit dem Rheumatologen ermöglichen, dem Versicherten spätestens 14 Tage nach Überweisung einen Termin zu geben.

Die Laufzeit des neuen Strukturvertrages, der eine umfassende Versorgung insbesondere von Patienten mit Rheumatoider Arthritis und Spondyloarthritiden vorsieht und die aktuellen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie bei entzündlichem Rheuma abbildet, wurde vorerst auf ein Jahr begrenzt. „Das ist der erste Vertrag dieser Art in Deutschland und damit modellhaft für eine strukturierte Rheuma-Behandlung unter dem erklärten Ziel frühzeitiger Diagnosestellung und Schuberkennung sowie aggressiver Therapie zur Remissionsinduktion", erklärt Dr. Joachim-Michael Engel, Vorstandsmitglied des BDRh Brandenburg, der gemeinsam mit Dr. Michael Zänker, Bernau, und Martin Bohl-Bühler, Potsdam, maßgeblich an der Entstehung des Vertrages beteiligt war.

Neben einer strukturierten Zuweisung durch den Hausarzt und einem schnellen Untersuchungstermin beim Rheumatologen sind folgende Leistungen im neuen Strukturvertrag enthalten:

  • unverzüglicher Beginn der Therapie beim Rheumatologen
  • engmaschige Kontrolluntersuchungen und Infusionstherapien
  • Unterstützung des Rheumatologen durch rheumatologische Fachassistenz
  • Durchführung einer strukturierten Patienteninformation (siehe StruPi)
  • gezielte Verordnung von Reha-Maßnahmen
  • Überprüfung rheumagerechter Hilfsmittel

Zu den besonderen Zielen des Strukturvertrages gehören:

  • nachhaltige Remission der Erkrankung (d.h. Rückbildung bzw. Verringerung der Krankheitsbeschwerden)
  • Verbesserung der Lebensqualität der Patienten
  • Verminderung von Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausaufenthalten
  • Kostensenkung in der Behandlung

Eine höhere Wirtschaftlichkeit und mehr Versorgungsqualität sind natürlich ebenfalls Ziele der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). „Den entsprechenden logistischen Mehraufwand bekommt der Hausarzt mit einer Früherkennungspauschale vergütet", erläutert Dr. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender der KV Brandenburg. „Der Rheumatologe erhält eine Akutpauschale für die zeitnahe Terminvergabe. Weitere Pauschalen sind vorgesehen für die leitliniengerechte Behandlung nach hohen Qualitätsstandards. Zusätzlich müssen die Hausärzte jährlich vier, die Fachärzte jährlich 30 Fortbildungspunkte Rheumatologie nachweisen. Ziel dieses Vertrages, der die Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit beschreibt, ist auch die Aufnahme in den Landesrheumaplan 2012 des Landes Brandenburg, der derzeit von einem Fachbeirat bei der Rheuma-Liga erstellt wird."

 

 

 



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