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30.05.2012 Neues Versorgungsstrukturgesetz bietet Stoff für Diskussionen Im Mittelpunkt des diesjährigen Kongresses des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh), der vom 26. bis 28. April in Berlin stattfand, standen die Neuerungen und damit verbundenen Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes. Für Rheumapatienten mit schweren Verlaufsformen soll sich mit Einführung des ambulanten, spezialfachärztlichen Sektors die Versorgungsqualität verbessern. Dieses Gesetz beinhaltet andererseits auch neue Vorgaben für die Bedarfsplanung und die Regionalisierung der Honorarverteilung für Rheumatologen. Welche Konsequenzen sich daraus für die allgemeine Versorgung von Rheumakranken in Deutschland und für die Zukunft der Rheumatologie hierzulande ergeben, wurde u.a. auf einer Podiumsdiskussion erörtert. Teilnehmer waren:
Der neu geschaffene Dritte Sektor mit einheitlichen Qualitätsvorgaben für Praxen und Klinikambulanzen könne nach Ansicht des BDRh die bislang unbefriedigende Versorgungssituation für Rheumapatienten verbessern. „Damit können Schwerkranke nicht nur engmaschiger behandelt, sondern auch insgesamt mehr Rheumapatienten versorgt werden", erklärte der BDRh-Vorsitzende Dr. Edmund Edelmann. Voraussetzung sei allerdings, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Abstimmung mit den Rheumatologen die richtigen Weichen stellen werde. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) habe zwar die gesetzliche Vorgabe, dass sie nicht zu Lasten der fachärztlichen Grundversorgung gehen darf. Eine Beschränkung der Regelung auf schwere Verlaufsformen erscheine andererseits problematisch, da auch Kranke ohne besondere Krankheitsverläufe Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung haben. Eine Forderung des BDRh ist, dass den ca. 80 im hausärztlichen Versorgungsbereich tätigen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie der Zugang zur ASV künftig nicht mehr verwehrt wird. Außerdem soll die Rheumatologie mit einer eigenen Bedarfsplanung für Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie berücksichtigt werden. Zielführende Maßnahmen wären auch eine bundesweite Förderung von Weiterbildungsstellen für mehr Nachwuchs in der Rheumatologie. Im Hinblick auf die Honorarverteilung wird kritisiert, dass mit der Neufassung des §87 zur Regionalisierung der Honorarverteilung nicht nur das Rad um Jahre zurückgedreht wurde, sondern auch eine weiterhin nicht unwesentliche Einflussnahme der KBV auf die Honorarverteilung gesetzlich festgelegt wird. Alternativ wäre nach Ansicht des BDRh eine alleinige Honararverteilungshoheit bei der ärztlichen Selbstverwaltung zu begrüßen. Da man sich derzeit noch in der Phase der Abstimmung und Diskussion von Indikationen und Abrechnungsmodalitäten der spezialfachärztlichen Versorgung u.v.a.m. zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft befinde, sei mit einer Konkretisierung der unterbreiteten Vorschläge durch den G-BA vor Juli 2012, wenn es zu einem Wechsel an der Spitze des G-BA kommt, nicht zu rechnen. Grundsätzlich bestehen mit dem Versorgungsstrukturgesetz im niedergelassenen wie im Klinikbereich nach Ansicht des BDRh durchaus Gesetzvorgaben, die geeignet sind, längerfristig die Zahl der Rheumatologen zu erhöhen und damit die für Patienten wie für Rheumatologen unerträglichen Wartezeiten zu vermindern. Gerade das Stichwort „Wartezeiten" scheinen zunehmend auch die Vertreter der Krankenkassen und der Gesundheitspolitik als ein gutes Argument anzusehen, um die Forderungen der Rheumatologen künftig noch besser durchzusetzen. Schließlich gibt es in Deutschland nach wie vor zu wenige internistische Rheumatologen. Rheumakranke Menschen kommen hierzulande mehrheitlich nicht rechtzeitig zum Rheumatologen. Nach Angaben von Prof. Erika Gromnica-Ihle stellen sich ca. 22 % der von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen Betroffenen erst zwei Jahre nach Beginn ihrer Symptome beim Facharzt vor. Das ist angesichts der Dringlichkeit einer möglichst frühen Diagnose und Behandlung von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen einfach zu spät. Zudem machen zu wenige Lehrstühle für Rheumatologie - es gibt deutschlandweit nur fünf Stück! - das Fachgebiet für Studierende nicht attraktiv. Zu wenige Weiterbildungsstellen für Rheumatologen lassen den Rheumatologenmangel weiter eskalieren und schließlich kommen auch noch Hürden für die Niederlassung als Rheumatologe hinzu. In der Konsequenz ergeben sich für die Patienten zu lange Fahrzeiten zum Rheumatologen oder Therapeuten, zu wenig nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen wie Physio- oder Ergotherapie, eine nicht ausreichende Ausstattung mit Hilfs- und Heilmitteln, keine Kostenübernahme für diagnosespezifische Patientenschulungen, teilweise fehlende Barrierefreiheit auch in Arzt- und Therapiepraxen usw. „Aus unserer Sicht muss eine Versorgung entsprechend den Zahlen des Memorandums der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) - 1 Rheumatologe auf 50.000 Erwachsene - gewährleistet werden zusammen", so Prof. Erika Gromnica-Ihle.
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