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27.12.2007

Änderungen für chronisch Kranke im Neuen Jahr

Schwerwiegend chronisch Kranke müssen grundsätzlich nur eine Zuzahlung in Höhe von 1% der Belastungsgrenze tragen(Chroniker-Regelung). Zum 1. Januar 2008 wird eine neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Mit dem verschärften Gesetz soll die Verantwortung der Versicherten für die eigene Gesundheit gestärkt und die Teilnahme an Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung gefördert werden.

Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können: Das betrifft Frauen, die vor dem 1. April 1987, und Männer, die vor dem 1. April 1962 geboren wurden. Für die heute chronisch Kranken ändert sich dagegen nichts. Allerdings verringert sich für sie die Belastungsgrenze künftig nur dann auf 1%, wenn der behandelnde Arzt ihnen jährlich therapiegerechtes Verhalten bescheinigt. Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten „Gesundheits-Check-Up" stehen noch aus.

Als chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird und auf den zusätzlich eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • ein Grad von mindestens 60 % Schwerbehinderung oder mindestens 60% Erwerbsminderung
  • erforderliche kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist

 

 

 

 



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