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27.12.2007 Änderungen für chronisch Kranke im Neuen Jahr
Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können: Das betrifft Frauen, die vor dem 1. April 1987, und Männer, die vor dem 1. April 1962 geboren wurden. Für die heute chronisch Kranken ändert sich dagegen nichts. Allerdings verringert sich für sie die Belastungsgrenze künftig nur dann auf 1%, wenn der behandelnde Arzt ihnen jährlich therapiegerechtes Verhalten bescheinigt. Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten „Gesundheits-Check-Up" stehen noch aus. Als chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird und auf den zusätzlich eines der folgenden Merkmale zutrifft:
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