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30.05.2008 Über 50 Kassen erstatten Reise-Impfungen
„Die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa und der zunehmende Reiseverkehr führen dazu, dass wir immer häufiger auch in Kontakt mit Erregern kommen können, die hierzulande kaum vorkommen. Alle Reisemediziner und Tropeninstitute empfehlen einen vollständigen Impfschutz vor Reisebeginn - egal ob es in die Tropen geht oder in den Mittelmeerraum", sagt Dr. Wolf von Römer, stellvertretender Präsident des BDI. Oft kämen ungeschützte Patienten mit schweren Infektionen aus dem Ausland zurück und verursachten dann Folgekosten, die weit über den Kosten der vorbeugenden Impfung liegen. „Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass es schon sehr viele Krankenkassen gibt, die diese wichtigen Impfungen erstatten. Und diesem Beispiel sollten die anderen Krankenkassen zu Beginn der Reisesaison 2008 folgen", fordert der niedergelassene Internist aus München und verweist auf die aktuelle Liste unter www.internisten-im-netz.de mit den Krankenkassen, die Reiseimpfungen erstatten. Gleichzeitig rät der Mediziner dazu, sich rechtzeitig vor Reiseantritt zu informieren. Denn viele Urlauber sind sich gar nicht bewusst, dass sie auch bei Kurzreisen nach Süd- und Osteuropa oder in den Mittelmeerraum ein erhebliches Infektionsrisiko haben. Eine aktuelle Studie aus der Schweiz zeigt, dass jeder Einwohner aus dem Alpenstaat ein etwa 80%iges Risiko hat, im Laufe seines Lebens mit dem Erreger der infektiösen Lebererkrankung Hepatitis A in Kontakt zu kommen. „Diese Zahl ist überraschend hoch - gerade in vielen Ländern Mitteleuropas herrscht doch die Meinung vor, dass es im Zeitalter der „All-Inclusive-Reisen" kaum ein Ansteckungsrisiko gibt. Doch jeder der reist, sollte sich auch über mögliche Gesundheitsrisiken informieren und entsprechend vorbeugen", rät Dr. von Römer. Krankenkassen im Test - Kassenwechsel lohnt sich
So weist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) darauf hin, dass die Schluckimpfung gegen Rotaviren deutschlandweit nur von der Techniker Krankenkasse (TK) und regional von einigen wenigen Krankenkassen in Sachsen erstattet wird. Dabei kann die Impfung gerade Säuglinge vor schweren, zum Teil auch lebensgefährlichen Durchfallerkrankungen schützen.
Impfungen sollten grundsätzlich erstattet werdenNach Ansicht der Fachärzte und auch der Patienten- und Versichertenvertretung DGVP gehören Impfungen zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin. „Wer nicht ausreichend geimpft ist, gefährdet sich selbst und auch seine Mitmenschen", so DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus. Der Stellenwert von Impfungen bei den Krankenkassen sei viel zu gering. „Wir empfehlen allen Versicherten dringend, bei ihren Kassen auf umfassende Impfkostenerstattung zu drängen. Nach unserer Auffassung sollten Impfungen grundsätzlich erstattet werden", fordert Candidus. Eine Liste mit Krankenkassen, die die Kosten von Reise-Impfungen übernehmen, finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch unter www.test.de. Weitere Meldungen zum Thema:
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Über 50 gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten die Impfkosten vor Auslandsaufenthalten. Neben großen Kassen wie der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover (KKH), der Knappschaft (KBS) und der Gmünder Ersatzkasse (GEK) werden die so genannten Reiseimpfungen auch von zahlreichen Betriebs- und Innungskrankenkassen übernommen, teilt der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) zu Beginn der Sommerreisesaison mit.
Ab 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Dennoch sind auch künftig nicht alle Kassen gleich. Zwar sind ihre medizinischen Leistungen weiter gesetzlich geregelt, die Unterschiede liegen aber in Sonderleistungen, die zusätzlich angeboten werden. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer aktuellen Ausgabe die Angebote von 123 Kassen untersucht. Fazit: Gerade im Hinblick auf die Erstattung von Schutzimpfungen vor Urlaubsreisen gibt es so große Unterschiede, dass ein Kassenwechsel sinnvoll sein kann. Fachärzte und Patientenvertretung raten ebenfalls zum Wechsel der Krankenkasse bei unzureichender Impfkostenerstattung.
Eine ähnliche Situation herrscht auch bei der Impfkostenübernahme für die Impfung gegen 

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