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29.05.2007

Reiseimpfungen – bald kostenlos für alle auf Rezept?

Die so genannten Reiseimpfungen umfassen z.B. die Impfungen gegen eine durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (Frühsommermenigoenzephalitis - kurz FSME), die für Länder wie Österreich oder Tschechien empfohlen werden. Zu den wichtigen Auslandsimpfungen gehören auch die Impfungen gegen Gelbsucht (Hepatitis A und B). Diese Erreger, die eine infektiöse Leberentzündung auslösen können, sind in Osteuropa (Bulgarien, ehem. Jugoslawien, Russland u.a.), im gesamten Mittelmeerraum, aber auch in beliebten Urlaubsländern wie der Türkei oder Ägypten weit verbreitet und daher für Reisende empfohlen.

Als erste gesetzliche Krankenkasse bezahlt ab sofort die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) diese Impfungen - wie auch Impfungen gegen Tollwut oder Meningokokken - für seine Mitglieder als Satzungsleistung. Mit der Genehmigung dieser Satzung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) im Mai, ist nun der Weg auch für andere Kassen frei, Reiseimpfungen zukünftig für alle Versicherten zu erstatten. So überlegt man auch bei einigen Betriebskrankenkassen (BKK), der Gmünder ErsatzKasse (GEK) und auch der Techniker Krankenkasse (TK), ob man seinen Versicherten diese wichtige Präventionsmaßnahme zukünftig als Satzungsleistung anbieten kann. Dazu bedarf es allerdings einer Satzungsänderung, die von den zuständigen Gremien noch beschlossen werden muss.

Ähnlich wird dies bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungen beurteilt. Dies ergab eine schriftliche Umfrage des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) bei den größten deutschen Krankenkassen. Auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) werden die Reiseimpfungen als Satzungsleistung prüfen. Lediglich die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die Barmer Ersatzkasse wollen zunächst ihre alte Erstattungspraxis beibehalten. Wer Mitglied bei diesen Kassen ist, muss - bis auf weiteres - die empfohlenen Reiseimpfungen vor dem Urlaub aus eigener Tasche bezahlen. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen PKV gab an, sämtliche von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen zu erstatten. Allerdings schränkte ein Sprecher der PKV ein, dass es aufgrund der vielen unterschiedlichen Kassen und Tarife kaum möglich sei, eine für alle Versicherten der PKV einheitliche Auskunft zur Erstattungspraxis für alle Reiseimpfungen zu geben.

 

Ärzte fordern umfassende Erstattung von Reiseimpfungen

„Für Patienten und Ärzte wäre es sinnvoll, wenn es eine einheitliche Regelung in dieser Frage geben würde. Aus medizinischer Sicht ist eine präventive Gesundheitsvorsorge sicherlich zu unterstützen. Insofern würden wir es begrüßen, wenn sich alle Reisenden vor Beginn des Urlaubs ausführlich beraten lassen würden und wir dabei den Impfstatus kontrollieren und die für das jeweilige Zielland empfohlenen Impfungen geben könnten", erläutert Dr. Wolf von Römer, stellvertretender Präsident des BDI aus München. „Leider zeigt diese Umfrage sehr deutlich, dass es für Versicherte und auch für uns Ärzte sehr schwierig ist, die Erstattungspraxis jeder einzelnen Kasse zu kennen. Wir können daher unseren Patienten nur raten, sich vorab bei ihrer eigenen Kasse nach der Kostenübernahme der Reiseimpfungen zu erkundigen. Impfungen gehören zu den effektivsten medizinischen Maßnahmen, die wir zur Verfügung haben. Gerade bei Reisen in Ländern mit höheren Infektionsrisiken als Deutschland, sollte die vorbeugende Schutzimpfung -  die manchmal lebensrettend sein kann - selbstverständlich sein", appelliert von Römer und fordert daher eine einheitliche Erstattungspraxis.



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