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20.08.2009 Ärzteverbände kritisieren Verordnung zur Schutzimpfung gegen die neue Influenza Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Internisten (BDI) weisen darauf hin, dass es sich bei der Impfung von Personen außerhalb der Gruppen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung notwendig sind, um Risikopersonen handelt, bei denen die Schutzimpfung gegen die neue Influenza nicht allein als technischer Vorgang im Sinne von Reihenimpfungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen kann, die die Patienten und ihre Anamnese nicht kennen. Bei der Impfung dieser Personengruppen ist angesichts der neu entwickelten und nicht an Risikopatienten getesteten Impfstoffe eine erhöhte ärztliche Sorgfaltspflicht geboten, die eine genaue Anamnese und Beratung der Patienten erforderlich macht. Auch ist bei einer Massenimpfung dieses Ausmaßes möglicherweise mit einer vermehrten Anzahl bisher unbekannter Nebenwirkungen zu rechnen, die einen entsprechenden Behandlungsbedarf auslösen. Diese wichtigen Aspekte hat das Bundeskabinett bei der Verordnung zur Schutzimpfung gegen die Neue Influenza vom 19.08.2009 völlig außer Acht gelassen. Beide Verbände fordern daher, dass die Patienten umfassendes Informationsmaterial erhalten, die Haftpflichtfragen für den impfenden Arzt bei der Verwendung dieser Impfstoffe umgehend geklärt und der erhebliche Mehraufwand in den Praxen angemessen honoriert wird.
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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Internisten (BDI) weisen darauf hin, dass es sich bei der Impfung von Personen außerhalb der Gruppen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung notwendig sind, um Risikopersonen handelt, bei denen die Schutzimpfung gegen die neue Influenza nicht allein als technischer Vorgang im Sinne von Reihenimpfungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen kann, die die Patienten und ihre Anamnese nicht kennen. 

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