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05.07.2007 20 Millionen Versicherte können sich vor dem Urlaub auf Rezept impfen lassen
Mediziner und Ärzte begrüßen diese neuen Präventionsleistungen der Kassen. „Schutzimpfungen haben in Deutschland bisher leider nicht den Stellenwert, der ihnen medizinisch zusteht. Es handelt sich um die wirksamste Präventionsmaßnahme, die wir Ärzte kennen. Gerade in wärmeren Regionen der Erde sind die Ansteckungsgefahren mit gefährlichen Erregern deutlich höher als bei uns. So ist das Risiko, sich in der Türkei mit Hepatitis A - der so genannten Reisegelbsucht - zu infizieren, etwa 50-mal höher als in Deutschland. Und speziell für ältere Menschen oder Personen, die eine vorgeschädigte Leber haben, kann diese hochansteckende Virusinfektion der Leber sogar lebensgefährlich verlaufen", warnt Dr. Christian Schönfeld von der reisemedizinischen Ambulanz im Institut für Tropenmedizin an der Charité in Berlin. Alle Tropeninstitute in Deutschland empfehlen daher Schutzimpfungen gegen Hepatitis auch für nahe Urlaubsziele. „In Bulgarien und Rumänien gab es in den letzten Jahren große Hepatitis-A-Ausbrüche und auch in der Gegend von Neapel in Süditalien gibt es jetzt wieder aktuelle Fälle. Grundsätzlich gilt: Wer östlich der Oder oder südlich der Alpen Urlaub macht, sollte gegen Gelbsucht geimpft sein. Bei Reisen nach Österreich und Tschechien sollte auch ein Impfschutz gegen FSME vorhanden sein. Die meisten Impfungen können auch noch unmittelbar vor der Abreise gegeben werden. Jetzt ist die richtige Zeit, um seinen Arzt aufzusuchen", rät der Berliner Reisemediziner.
Auffrischimpfungen dringend überprüfenMediziner mahnen auch die Überprüfung des bestehenden Impfschutzes an. „Eine bevorstehende Urlaubsreise ist der ideale Anlass, um auch den Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis (Kinderlähmung) zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen - bei den Tropeninstituten oder bei den niedergelassenen Ärzten", rät Schönfeld. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin empfiehlt die Auffrischung des Impfschutzes gegen diese Krankheiten im Abstand von 10 Jahren nach der letzten Impfung. Auch diese Auffrischimpfungen werden von den Kassen erstattet, die auch Reiseimpfungen als Satzungsleistungen anbieten. Nach Informationen des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) planen in Kürze auch weitere Krankenkassen, diese Leistung für ihre Versicherten anzubieten. Eine aktuelle Liste der Erstattungssituation bei den 50 größten Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier. Diese Liste wird während der gesamten Sommerreisezeit täglich aktualisiert. Verschiedene News zu Reiseimpfungen finden Sie auch unter www.aerzte-im-netz.eu/app/query/reiseimpfung. Weitere Meldungen zum Thema:
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