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24.02.2010 Krebs-Früherkennung: Was zahlen die gesetzlichen Kassen Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen die Kosten für sieben Früherkennungsuntersuchungen, um bösartige Tumore rechtzeitig zu entdecken. Je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Bei den privaten Kassen kommt die Kostenübernahme auf den Vertrag an. Das zahlen die gesetzlichen Kassen: Hautkrebs-Screening: Dabei wird die Haut unter einer hellen Lampe untersucht. Bei einem Verdacht schickt der Arzt Gewebeproben an ein Labor. Das Screening können Männer und Frauen ab 35 alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Test auf Blut im Stuhl: Hier geben Patienten drei Tage hintereinander Stuhlproben beim Arzt ab. Ziel ist es, bei der Untersuchung Blut zu finden, das mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist. Es kann ein Hinweis auf eine bösartige Veränderung der Darmschleimhaut sein. Zusätzlich ertastet der Arzt den Enddarm. Die Untersuchung können Männer und Frauen zwischen 50 und 55 Jahren einmal im Jahr machen lassen. Darmspiegelung: Dabei wird der Dickdarm mit einem dünnen Schlauch samt Kamera untersucht. Wucherungen, die Krebsvorstufen sein können, kann der Arzt bereits während der Spiegelung entfernen. Die Kontrolle steht Männern und Frauen ab 55 Jahren zweimal zu - im Abstand von mindestens zehn Jahren. Prostata-Untersuchung: Dabei ertastet der Arzt bei Männern die Prostata vom Enddarm aus. Auch das äußere Genital und die umliegenden Lymphknoten werden abgetastet. Die Untersuchung können Männer ab 45 Jahren einmal im Jahr vornehmen lassen. Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs: Dabei werden bei Frauen das äußere Genital, Gebärmuttermund und Gebärmutterhals betrachtet. Tastuntersuchung der Brust: Dabei ertasten Frauenärzte beide Brüste und die umliegenden Lymphknoten und betrachten auch die Haut. Frauen steht diese Untersuchung ab 30 einmal pro Jahr zu Mammografie-Screening: Bei der Röntgenuntersuchung der Brust erkennen geschulte Ärzte bereits kleinste Gewebeänderungen, die ein Hinweis auf Krebs sein können. Zu dieser Untersuchung werden alle Frauen von 50 bis 70 Jahren alle zwei Jahre per Brief eingeladen. Bei einem Verdacht gibt es zur Abklärung einen zweiten Termin. Nicht jeder Verdacht bedeutet eine Krebserkrankung.
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