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10.05.2010

Auch für Rheumatiker mit herabgesetzter Immunabwehr sind viele Impfungen möglich

Selbst bei Rheumatikern, die wegen ihrer Krankheit immunsuppressive Medikamente einnehmen müssen, können Impfungen durchgeführt werden – und zwar grundsätzlich sämtliche Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen (das heißt: Nicht-Lebendimpfstoffen). „Dringend empfohlen werden Rheumatikern von der Ständigen Impfkommission (Stiko) und uns Rheumatologen die Schutzimpfungen gegen Grippe und Pneumokokken, neben der Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diptherie und Keuchhusten und der Zeckenimpfung in regionalen Risikogebieten“, erläutert Prof. Klaus Krüger vom wissenschaftlichen Beirat des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh) und praktizierender Rheumatologe im Münchener Praxiszentrum St. Bonifatius. „Die Impfantwort ist bei Impfungen gegen Influenza, Pneumokkoken und Tetanus nachweislich gut, selbst wenn das Immunsystem der Patienten aufgrund einer Therapie mit TNF-Inhibitoren unterdrückt wird.“

Verbreitete Trugschlüsse ohne Bestand
Irrtümlicherweise wird oft davon ausgegangen, dass Impfungen bei Rheumatikern prinzipiell zu wenig Effekt hätten, Erkrankungsschübe auslösen könnten oder mehr Nebenwirkungen als bei Gesunden hätten. „Das kann man aber nicht generell sagen - z.B. ist der Erfolg der Influenza-Impfung in der Regel gut, sogar bei Patienten unter Chemotherapie“, betont Krüger. „Rheumatische Erkrankungsschübe im Kontext von Impfungen beschränken sich auf Einzelfälle, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung allerdings nicht bestätigt werden konnte. Dasselbe gilt für die Pneumokokken-Impfung, die bei Patienten unter Immunsuppressiva-Therapie alle fünf Jahre aufgefrischt werden sollte: Der Pneumokokken-Impfstoff ist sehr gut verträglich und erzielt bei den meisten Patienten einen guten Impferfolg. Daher gehört die Impfung gegen Pneumokokken neuerdings ebenfalls zum empfohlenen Standard-Impfprogramm für Rheumatiker und wird auch von den Krankenkassen erstattet.“

Sonderfall Rituximab
Einen Sonderfall stellt die Therapie mit dem Antikörper Rituximab dar, der zu den so genannten Biologica gehört, die z.B. Patienten mit Rheumatoider Arthritis verabreicht werden. „Während einer Therapie mit Rituximab sprechen die Betroffenen auf die Pneumokokken-Impfung nicht gut an“, berichtet Krüger. „Auch bei der Influenza-Impfung sind während der Therapie mit Rituximab die Impftiter zunächst meist zu niedrig, d.h. die Menge an gebildeten Antikörpern nach der Impfung fällt für einen kompletten Impfschutz zu gering aus. Das Ausmaß des Impfschutzes kann aber durch die jährliche Wiederholung der Influenza-Impfung gesteigert werden. Dabei müssen die Patienten keine Verschlechterung ihrer Erkrankung und auch keine wesentlichen Nebenwirkungen durch die Impfung befürchten. Allerdings sollte bei einer Therapie mit Biologica grundsätzlich der Impfstatus der Patienten besser vor Beginn der Therapie aktualisiert werden“, rät Krüger.

Künftig in dringenden Fällen wahrscheinlich auch Lebendimpfungen möglich
Im Gegensatz zu den inaktivierten Impfstoffen sind Impfungen mit Lebendimpfstoff kontraindiziert  Denn angesichts der abgeschwächten Immunabwehr von Patienten, die Biologica einnehmen, könnten die Betroffenen an der Krankheit, vor der der Lebendimpfstoff schützen soll, ernsthaft erkranken. Es gibt aber Krüger zufolge zunehmend Daten, die darauf hinweisen, dass in Zukunft bei einer dringenden Indikation bestimmte Lebendimpfungen unter Biologica dennoch durchführbar werden könnten. Das müsse aber noch weiter erforscht werden.

 



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