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02.08.2010

Diabetes: Beim Autofahren auf Unterzuckerung achten

Diabetiker sollten insbesondere beim Autofahren die Gefahr einer möglichen Unterzuckerung beachten. „Wer bei bekannter Erkrankung an Diabetes wegen einer Unterzuckerung jemanden verletzt, kann sich strafbar machen", warnt Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI). Durch die Behandlung, speziell mit Insulin, könnten die Blutzuckerwerte von Diabetikern stark absinken und zu einer Unterzuckerung führen. Diese kann im schlimmsten Fall zur Bewusstlosigkeit führen. Darüber hinaus können Diabetiker unter Sehstörungen leiden. „Eine regelmäßige Überprüfung der Sehtüchtigkeit ist daher gerade für Diabetiker besonders wichtig", rät Dr. Wesiack.

Wenn ein insulinpflichtiger Diabetiker im Auto unter ungewöhnlichem Heißhunger, Herzklopfen, Zittrigkeit und Sehstörungen leidet, sollte er deshalb schnellstmöglich anhalten und den Blutzucker messen. „Für solche Fälle sollte immer Traubenzucker griffbereit liegen, denn dieser erhöht den Blutzuckerspiegel bei Unterzuckerung besonders schnell. Langsamer wirkende Kohlenhydrate (Apfel, Brotscheibe) heben den Blutzuckerspiegel dauerhafter an", empfiehlt Dr. Wesiack. „Erst nach Behebung der Unterzuckerung sollte man weiterfahren."

„Generell sollten sich Diabetiker nach ungewohnten körperlichen Anstrengungen nicht sofort ins Auto setzen, sondern vorher den Blutzucker testen und gegebenenfalls etwas essen", erklärt der Präsident des BDI. Außerdem ist es ratsam, auf längeren Strecken etwa alle 2 Stunden Pause zu machen, Blutzuckertests und Mahlzeiten einzuhalten sowie lange Nachtfahrten zu vermeiden. Diabetikerausweis, Blutzuckerteststreifen, auch Insulin-Pens und Notfallmedikamente (Glukagon) sollten Diabetiker immer mit sich führen.

Grundsätzlich ist das Unfallrisiko von Diabetikern mit gut eingestelltem Blutzuckerwert nicht höher als das anderer Verkehrsteilnehmer. Kommt es jedoch zu einem Unfall, bei dem Unterzuckerung als Ursache nachgewiesen wird, muss der Betroffene ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorlegen, das seine Fahreignung beurteilt.



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