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Akute periphere arterielle Verschlusskrankheit

Untersuchungen & Diagnose


Bei Verdacht auf einen akuten arteriellen Verschluss untersucht der Gefäßspezialist (internistischer Angiologe) den Patienten nach folgendem Stufenschema:

 

Körperliche Untersuchung

Bei der körperlichen Untersuchung prüft der Internist, ob die Hautfarbe und Temperatur zwischen der betroffenen Extremität und der gesunden Körperseite unterschiedlich sind. Weitere Hinweise sind

  • Pulsunregelmäßigkeiten
  • Herzgeräusche
  • fehlender arterieller Puls
  • fehlende Hautvenenzeichnungen
  • Blauverfärbung der betroffenen Extremität

PAVK - Untersuchungen bei einer akuten peripheren Verschlusskrankheit Mit einem Stethoskop kann der Internist hören, ob in einer Arterie noch Blut fließt. Ist die Blutversorgung längere Zeit unterbrochen, sind die Gefühlswahrnehmung und die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Außerdem kann Gewebe absterben.

Für den Internisten ist zunächst vordringlich, an welcher Stelle die Blutbahn verschlossen ist, damit er den Verschluss möglichst schnell beseitigen kann.

 

Blutwerte

Wichtig ist die Bestimmung von Blutzucker, Blutfetten (Cholesterin, Triglyzeride) sowie Nieren- und Blutgerinnungswerten.

 

Elektrokardiogramm (EKG)

Mit Hilfe eines EKG kann der Internist Herzrhythmusstörungen als Ursache von Verschleppung von Blutgerinnseln erkennen. Außerdem können Veränderungen des Herzschlags auf eine Herzmuskelentzündung, eine Herzkranzgefäßerkrankung oder eine Herzwanderweiterung (Herzwandaneurysma) als Ursache für einen arteriellen Verschluss hindeuten.

 

Dopplerdruckmessung

Die Dopplerdruckmessung ist eine Ultraschalluntersuchung, bei der der Internist eine Ultraschallsonde auf die Unterarm- und/oder Unterschenkelarterien legt. Gleichzeitig misst er den Blutdruck am unteren Abschnitt des Unterarms oder Unterschenkels. Das Ziel dieser Untersuchung ist, den zum Verschluß eines Gefäßes notwendigen Druck zu messen. Dieser Wert gibt dann Aufschluß über Gefäßverengungen oder -verschlüsse.

 

Duplexsonografie

Mittels Duplexsonografie kann der Gefäßspezialist erkennen, wo die betroffene Arterie verschlossen ist, wie groß der Verschluss ist und ob eine Gefäßerweiterung (Aneurysma) vorliegt.

 

Röntgen-Untersuchung

Die Röntgen-Untersuchung des Brustkorbes dient zur Beurteilung der Herzgröße und Herzform sowie zum Ausschluss von Verkalkungen der Herzklappen, die ebenfalls Ursache von Gefäßverschlüssen sein können. Gleichzeitig wird auch der Gesundheitszustand der Lunge untersucht.

 

Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiografie, transösophageale Echokardiografie)

Die Herzultraschalluntersuchung, die meist mit einer auf dem Brustkorb platzierten Ultraschallsonde durchgeführt wird (transthorakal), dient zur genauen Beurteilung der Herzgröße, Herzform und Herzmuskulatur sowie der Herzklappen.

Im Herzen gelegene Blutgerinnsel oder Auflagerungen auf den Herzklappen kann der Internist dagegen eindeutig mittels eines transösophagealen und transthorakalen Echokardiogramms ausschließen. Die transösophageale Echokardiografie wird mit einer Ultraschallsonde durchgeführt, die in die Speiseröhre vorgeschoben wird. Mit diesem Verfahren kann der Internist im Herzen liegende Gerinnsel, Verkalkungen und Erweiterungen der herznahen Gefäße sehr viel genauer erkennen als mit einer transthorakalen Ultraschalluntersuchung durch den Brustkorb hindurch. Es ist jedoch nur in wenigen Fällen bei entsprechendem Verdacht notwendig.

 

Ultraschalluntersuchung des Bauches (Abdomen-Ultraschall)

Auch die Ultraschalluntersuchung des Bauches gehört zum Ausschluss von Gefäßerweiterungen oder Gerinnseln in den Arterien.

 

Angiografie

Es handelt sich hierbei um eine Röntgenuntersuchung der Arterien mittels Kontrastmittel. Der akute Arterienverschluss lässt sich durch einen plötzlichen Abbruch der Kontrastmittelsäule genau lokalisieren. Gleichzeitig kann diese Untersuchung mit Kathetermaßnahmen zur Wiedereröffnung der Arterie kombiniert werden.

 

Computer- und Magnetresonanztomografie

Diese beiden Untersuchungsformen werden nur durchgeführt, wenn eine Ultraschalluntersuchung nicht möglich ist, oder wenn der Internist bereits Hinweise auf eine Erweiterung der Hauptschlagader (Aorta) hat.

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