
Schweinegrippe
Nationaler Pandemieplan
Die Krankheitsverbreitung wird - analog zur Einordnung der Weltgesundheitsorganisation WHO - in sechs Phasen unterteilt.
In der Zeit vor einem Ausbruch bei Menschen - der so genannten Interpandemischen Periode in den Phasen 1 und 2 - untersuchen Experten zum Beispiel die Wirksamkeit von Medikamenten und stellen die Kapazitäten für die Impfstoff-Produktion sicher. Außerdem werden Empfehlungen für eine nationale Informationsstrategie ausgearbeitet.
Stufe 3 wird im deutschen Pandemieplan als „Isolierung eines neuen Influenzasubtyps bei einem Menschen" beschrieben. Sie ist vor allem durch verstärkten Informationsaustausch nationaler und internationaler Stellen gekennzeichnet. Erst in Phase 4 - „Stark lokalisierte Infektionen bei wenigen Menschen" - werden Krisenstäbe im Bundesgesundheits- und Innenministerium einberufen. In der „Pandemischen Warnperiode" der Phase 5, wenn „Lokalisierte Mensch-zu-Mensch-Übertragung" festgestellt ist, kann eine Kontrolle des Reiseverkehrs angeordnet werden. In Phase 6, wenn es eine „zunehmende und fortdauernde Übertragung in der Allgemeinbevölkerung" gibt, sollen Impfstoffe und Medikamente verteilt werden.


