12.12.2007
Gesundheitskosten können steuerlich abgesetzt werden
Wenn die persönlichen Ausgaben für Gesundheitsleistungen eine bestimmte Grenze überschreiten, können sie von der Steuer abgesetzt werden...
Bild: pixelioViele private Aufwendungen für die Gesundheit können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu gehören z. B. Zuzahlungen zu Rezepten und die Arztpraxisgebühr, Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Kuren, teilt der Bund der Steuerzahler in Berlin mit.
Daher kann sich die Anschaffung einer neuen Brille noch im alten Jahr lohnen, denn die Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der im Jahr für Gesundheitskosten aufgelaufene Gesamtbetrag eine bestimmte Grenze übersteigt. Dieser Betrag für die „zumutbare Eigenbelastung" ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Eine Familie mit 3 Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro überschreitet ihn beispielsweise bei 400 Euro. Kosten, die diesen Grenzbetrag übersteigen, werden dann Steuer mindernd berücksichtigt.
Für die Anerkennung beim Finanzamt ist der Nachweis aller Ausgaben per Beleg notwendig. Wer die Belastungsgrenze in diesem Jahr nicht erreicht, kann eine Anschaffung nach Möglichkeit ins nächste Jahr verschieben - vielleicht wird die zumutbare Eigenbelastung dann umso kräftiger überschritten.