23.12.2007

Viel Wasser trinken hilft gegen Kater

Alkohol hat an Weihnachten und Silvester Hochkonjunktur. Hier finden Sie nützliche Tipps gegen die Katerstimmung am nächsten Morgen...

Ob Glühwein zu Weihnachten oder Feuerzangenbowle und Sekt zu Silvester - alkoholische Getränke gehören für viele Deutsche zu den letzten Tagen des Jahres wie der obligatorische Christbaum und das Feuerwerk. Alkohol hebt jedoch nicht nur die Stimmung, sondern beeinflusst auch den Stoffwechsel des Körpers. Um die unangenehmen Folgen der Feierlaune abzumildern, sollte man vor allem starken Alkohol langsam trinken und seinen Körper danach mit ausreichend nichtalkoholischer Flüssigkeit versorgen.

„Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit und kann so zu Kopfschmerzen führen", sagt Dr. Wolf von Römer vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI). Deshalb empfiehlt der Internist, vor dem Schlafengehen mehrere Gläser Mineralwasser zu trinken und so den alkoholbedingten Wassermangel auszugleichen. Darin aufgelöste Brausetabletten mit Mineralstoffen könnten zudem zuvor ausgeschwemmte Spurenelemente ersetzen. Auch eine Gemüsebrühe am nächsten Morgen könne den Flüssigkeits- und Salzverlust abmildern.

Ein weiterer Grund für das Unwohlsein am nächsten Morgen ist, dass Alkohol und seine Abbauprodukte giftig für die Zellen des Körpers sind. „Besonders wer hochprozentigen Alkohol trinkt, nimmt mehr Alkohol auf, als sein Körper in kurzer Zeit abbauen kann", so Dr. von Römer. Um Kopfschmerzen und Übelkeit zu vermeiden, sollte man deshalb lieber auf harte Getränke verzichten und sich beim Trinken Zeit lassen. „All dies kann bei übermäßigem Alkoholgenuss jedoch nur bedingt vor einem Kater schützen", warnt der Mediziner. Letztlich helfe deshalb nur rechtzeitig mit dem Trinken aufzuhören oder völlig auf Alkohol zu verzichten!

Im Schnitt sinkt der Alkoholspiegel im Blut pro Stunde um circa 0,15 Promille, das entspricht einem Abbau von etwa 0,15 bis 0,2 Liter Bier bzw. 0,1 bis 0,15 Liter Wein. Wer also um 24 Uhr einen Blutalkoholspiegel von 1,9 Promille aufweist, bei dem sinkt der Restalkohol gegen 9.30 Uhr unter die gesetzliche Grenze von 0,5 Promille, ab der Bußgeld und Fahrverbot drohen. Erst gegen 10.45 Uhr liegt der Alkoholgehalt unter 0,3 Promille. Ab diesem Wert wird bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs der Führerschein entzogen, z.B. bei Verwicklung in einen Unfall. Allerdings können diese Werte je nach körperlicher Verfassung unterschiedlich sein. So wandelt der Körper von Frauen und Jugendlichen Alkohol oft langsamer um als der von Männern. Auch Körpergewicht, unzureichende Nahrungsaufnahme, Stress, Schlafdefizit oder die Einnahme von Medikamenten verzögern den Alkoholabbau.

 

 

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