Schwerpunkt Angiologie

Die Angiologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin, das sich mit der Funktion und den Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefäße befasst. Im Vordergrund der Tätigkeit eines Angiologen stehen die Diagnose der verschiedenen Gefäßerkrankungen, operative bzw. nichtoperative Therapien sowie vorbeugende Maßnahmen.

Schwerpunkte sind degenerative und entzündliche Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefäße der Extremitäten (z. B. arterielle Verschlusskrankheit, venöse Thrombosen, Krampfadern, Ödemformen wie z.B. Lymphödem, das Diabetische Fußsyndrom), der gehirnversorgenden Gefäße (Verengungen der Halsschlagader, Schlaganfall) und der Bauchgefäße (z.B. Aortenaneurysma, Verengungen der Nierenarterien).

Mit Hilfe eines Patientengesprächs (Anamnese), einer gründlichen körperlichen Untersuchung und den zusätzlichen verschiedenen technischen Untersuchungsmethoden, wie dem  Ultraschall (z. B. Gefäßdoppler, Farbduplex) oder anderen bildgebenden Verfahren (Angiografie, DSA, Phlebografie, MRT und Computertomografie), kann er die verschiedenen Gefäßerkrankungen diagnostizieren.

Mögliche Behandlungsformen sind z.B.

  • Gabe von durchblutungsfördernden, gefäßerweiternden oder blutgerinnungshemmenden Medikamenten
  • Invasive Verfahren wie die Aufdehnung von Engstellen und Einbringen von Gefäßstützen
  • Physikalische Maßnahmen, z. B. Kompressionstherapie

Häufig arbeiten der Angiologe interdisziplinär mit Ärzten anderer Schwerpunkte (Kardiologie, Neurologie, Gefäßchirurgie) zusammen. In Zusammenarbeit mit anderen Schwerpunkten der Inneren Medizin und mit Gefäßchirurgen und Radiologen wird in einigen Fällen ein Behandlungsplan für den einzelnen Patienten erstellt. Diese Zusammenarbeit erfolgt meist in so genannten Gefäßzentren.

Der angehende Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie absolviert nach Beendigung des Medizinstudiums eine 6-jährige Weiterbildung (3 Jahre allgemein internistische Weiterbildung und 3 Jahre in einer angiologischen Einrichtung). In der Weiterbildungsordnung der einzelnen Landesärztekammern sind die Untersuchungs- und Behandlungsverfahren genau  festgelegt, die der fertige Angiologe beherrschen muss. Am Ende der Weiterbildungszeit wird in einer mündlichen Prüfung der Erwerb der notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Schwerpunkt Angiologie beinhaltet, überprüft.

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