Internist - Stuttgart - Dr. med. Stefan Wittorf - Endokrinologe, Diabetologe
hausärztliche Versorgung
Dr. med. Stefan Wittorf
Facharzt für Innere Medizin
Königstr. 66
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-29 48 00
Versicherungsnachweis (GKV) für das Ausstellen von eRezepten JEDES Quartal erneut erforderlich
Nach den Vorgaben des Kassenarztrechtes müssen wir zwingend vor dem Ausstellen von Rezepten Ihren Versichertennachweis JEDES Quartal digital in unser Praxisverwaltungssystem übernehmen. Mit Ablauf des Quartals erlischt der Nachweis. Am einfachsten erfolgt dies durch Einlesen Ihrer Versichertenkarte vor Ort in der Praxis. Alternativ können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die digitale Übermittlung einer sog. Ersatzbescheinigung veranlassen. Siehe hierzu bitte den unten stehenden QR Code für die Übermittlung der Ersatzbescheinigung.
Wir dürfen ohne diesen Nachweis KEINE Rezepte ausstellen.
Die Quartale sind:
- 1. Quartal: 1. Januar bis 31. März
- 2. Quartal: 1. April bis 30. Juni
- 3. Quartal: 1. Juli bis 30. September
- 4. Quartal: 1. Oktober bis 31. Dezember
Wenn die Karte im Quartal eingelesen wurde, können Rezepte - abgesehen von Hilfs- und Heilmitteln - bis zum jeweiligen Quartalsende komplett elektronisch erstellt werden. Für die Anforderung rufen Sie gerne an oder nutzen unser dafür vorgesehendes Formular: Formular zur Bestellung von Rezepten
Zum Einlesen Ihrer Karte können Sie gerne ohne Termin vorbeikommen oder Sie verbinden dies mit der erstmaligen Anforderung von Rezepten etc. zu Quartalsbeginn.
Um eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, benötigen Sie folgenden QR Code der Praxis. Diesen leiten Sie bitte an die Kasse weiter, da nur so eine Zusendung über das sichere System KIM erfolgen kann:

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