16.06.2008

Autofahren mit Schmerzmitteln kann teuer werden

Autofahrer sollten grundsätzlich Ihren Arzt um Rat fragen, bevor sie sich unter dem Einfluss von Medikamenten ans Steuer setzen...

Wenn Autofahrer Schmerzmittel nehmen, sollten sie sich nur mit ärztlicher Zustimmung ans Steuer setzen. So beeinträchtigen beispielsweise Medikamente, die Opiate enthalten, die Leistungsfähigkeit, was gerade im Straßenverkehr gefährlich ist, warnt der TÜV Rheinland in Köln. Entsprechende Mittel werden vor allem Menschen verschrieben, die an Nerven- oder Tumorschmerzen leiden oder schwere rheumatische Beschwerden haben.

Besonders zu Beginn einer Therapie, wenn der Patient auf das Medikament eingestellt wird, treten häufig Nebenwirkungen auf. Dazu gehören Konzentrationsschwäche, Kreislauf- oder Sehstörungen, Müdigkeit und eine beeinträchtigte Wahrnehmung. «Deshalb dürfen Betroffene in dieser Einstellungsphase auf keinen Fall Auto fahren», erklärt Christiane Weimann-Schmitz, Verkehrsmedizinische Gutachterin beim TÜV Rheinland. Ein generelles Fahrverbot für Patienten in einer Schmerztherapie gebe es allerdings nicht. Denn sobald sie auf das Medikament eingestellt sind, dürften sie fahren, müssten sich vorher aber die Fahrtauglichkeit vom Arzt bestätigen lassen.

Verschuldet der Patient einen Unfall, ist er laut TÜV Rheinland gesetzlich nicht dazu verpflichtet, seine Medikamenteneinnahme gegenüber der Polizei oder der Versicherung anzugeben. Die Polizei dürfe allerdings eine Blutprobe und ein rechtsmedizinisches Gutachten veranlassen. Fällt Letzteres schlecht aus, weil die Fahrtauglichkeit des Fahrers durch die Medikamente beeinträchtigt war, drohen der Verlust des Versicherungsschutzes, ein Bußgeld und sogar der Entzug des Führerscheins.

 

 

© Internisten-im-Netz

Impressum

Datenschutz

Bildquellen

Herausgeber

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.