22.06.2011

Eigene Bedarfsplanung für Rheumatologen gefordert

Mindestens einen Rheumatologen auf  50.000 erwachsene Einwohner fordert der BDRh als Grundlage für die Bedarfsplanung im Rahmen des anstehenden Versorgungsgesetzes.

Im Rahmen des anstehenden Versorgungsgesetzes mit der dort vorgesehenen Neuregelung der Bedarfsplanung fordern die Rheumatologen vom Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh), eine eigene Bedarfsplanung für Rheumatologen (Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie) unterzubringen. „Die aktuelle Bedarfsplanung berücksichtigt ausschließlich das Fachgebiet Innere Medizin, jedoch nicht die einzelnen Fachgebiete der Inneren Medizin wie Kardiologie, Rheumatologie etc.", erläutert Dr. Edmund Edelmann, Vorstandsvorsitzender des BDRh und praktizierender Rheumatologe in einer Gemeinschaftspraxis in Bad Aibling. „Dies allerdings kommt einer Zulassungssperre für Rheumatologen gleich!"

Die Rheumatologen fordern daher eine eigene Bedarfszulassung für Rheumatologen auf der Basis der Prävalenzzahlen der von Rheumatologen versorgten chronisch-entzündlich rheumatisch erkrankten Patienten. „Hierzulande wird mindestens ein Rheumatologe auf 50.000 erwachsene Einwohner benötigt", erklärt Edelmann. „Da sich das Einzugsgebiet einer rheumatologischen Einrichtung, unabhängig ob es sich um eine Praxis oder Ambulanz handelt, auf ca. 50 km beläuft, kann die Bedarfsplanung in der Rheumatologie nur großräumig erfolgen. Diese Berechnung erfolgte entsprechend der bestehenden Morbidität der Patienten mit Rheuma und des erforderlichen Zeitaufwandes für Diagnostik und Behandlung."