28.02.2016
Gelenkentzündung bei Arthritis kann auch die Halswirbelsäule befallen
Bei Rheumatoider Arthritis ist auch ein Befall der Halswirbelsäule mit Schädigung des Rückenmarks (sog. zervikale Myelopathie) möglich. Deshalb sollte die obere Halswirbelsäule mit untersucht werden.
Bei Rheumatoider Arthritis (RA) treten Gelenkentzündungen meistens an den Händen, Fingern und Zehen auf, aber auch ein Befall der Halswirbelsäule mit Schädigung des Rückenmarks (sog. zervikale Myelopathie) ist möglich. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) hin. „Die häufigste Folge eines solchen Befalls der Halswirbelsäule ist eine Instabilität zwischen den Wirbelkörpern auf Höhe des ersten oder zweiten Halswirbels, die zum Beispiel zu einer unvollständigen Ausrenkung des zweiten Kopfgelenkes führen kann. Unter Umständen kann auch ein Knochenfortsatz des zweiten Halswirbelkörpers auf den Hirnstamm (Medulla oblongata) drücken und damit wichtige Stammhirnfunktionen - wie die Regulation der Atmung und des Blutkreislaufs - beeinträchtigen, was lebensgefährlich werden kann. Insbesondere bei Patienten mit fortgeschrittener RA ist es wichtig, an eine solche Kompression zu denken", erläutert Prof. Bernhard Manger, Zweiter Stellvertretender Vorsitzender des BDRh-Landesvorstands Bayern und Leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik III der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen.
Schädigung des Rückenmarks kann Bewegungseinschränkung und verfrühten Tod verursachen
Mögliche Beschwerden eines Befalls der Halswirbelsäule sind Nackenschmerzen oder Schmerzen des äußeren Ohres. Es können aber auch Empfindungsstörungen in den Händen oder Beinen, Gangstörungen und neurologische Ausfälle auftreten, also Beschwerden einer zervikalen Myelopathie. Dann haben die Patienten ein hohes Risiko, dass ihre Wirbelsäulenerkrankung fortschreitet und sie eine zunehmende Bewegungseinschränkung und einen verfrühten Tod erleiden. In solchen Fällen sollte der Rat eines Chirurgen eingeholt werden, um in Abhängigkeit vom weiteren Krankheitsverlauf den besten Zeitpunkt für einen eventuellen chirurgischen Eingriff abzustimmen. „Auch wenn die Patienten nicht über solche Beschwerden klagen, ist eine engmaschige Beobachtung der Betroffenen durch einen Rheumatologen natürlich dennoch angebracht", betont Prof. Manger.
Die obere Halswirbelsäule immer mit untersuchen
„Um Komplikationen zu verhindern, sollte bei RA-Patienten immer auch die obere Halswirbelsäule untersucht werden, was bisher noch nicht konsequent gemacht wird", empfiehlt Prof. Manger. „Und zwar zunächst mit normalen Röntgenaufnahmen und Funktionsaufnahmen. Wenn dabei Auffälligkeiten auftreten, sollte eine Untersuchung im Kernspin erfolgen, bei der mögliche Veränderungen gerade in frühen Stadien noch besser erfasst werden können." Bei Langzeitpatienten, deren Beschwerden nicht dauerhaft nachlassen, wird eine regelmäßige Untersuchung (circa alle fünf Jahre) erforderlich.
Quelle: äin-red
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