02.02.2009
Gesundheitsreform bedroht Rheuma-Praxen
Durch die neuen Vergütungs-Regelungen ist die Behandlung der 1,5 Millionen Rheuma-Patienten in Deutschland massiv gefährdet...
Durch die seit Jahresbeginn geltenden neuen Vergütungs-Richtlinien wird sich die Versorgung von Rheuma-Patienten in Deutschland künftig verschlechtern. Nach Angaben des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh) ist zu erwarten, dass Rheumatiker künftig nicht mehr alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen erhalten werden und deutlich länger auf Termine warten müssen. Außerdem wird die Zahl der rheumatologische Praxen in Deutschland abnehmen - und dies, obwohl es hierzulande bereits viel zu wenige Rheumatologen gibt.
Als Konsequenz droht eine weitere Verschärfung des Versorgungsengpasses der über 1,5 Millionen Rheumatiker in Deutschland: „Schon jetzt gibt es viel zu wenig ambulant tätige Rheumatologen. So kommt derzeit auf 103.000 Erwachsene ein internistischer Rheumatologe. Für eine ausreichende Versorgung wird jedoch ein internistischer Rheumatologe pro 50.000 Einwohner benötigt. Darüber hinaus befinden sich lediglich 64% der Patienten mit rheumatoider Arthritis in regelmäßiger Behandlung beim Rheumatologen. Diese schwere Erkrankung verläuft in Schüben. Für Betroffene, die nicht in regelmäßiger Behandlung beim Spezialisten sind, bedeutet das eine schnellere Verschlechterung ihrer Lebenssituation. Und wenn die jetzige Vergütungsstruktur bestehen bleibt, werden noch weniger Patienten in den nächsten Jahren zu einem qualifizierten Rheumatologen gehen können", warnt Dr. Edmund Edelmann, Präsident des BDRh. Denn gerade junge Rheumatologen geraten mit dem Regelleistungsvolumen (RLV) 2009 in wirtschaftliche Not. Außerdem wird die Rheumatologie für den ärztlichen Nachwuchs immer unattraktiver, denn erfolgreiche Praxis-Gründungen werden auf dieser Basis unmöglich.
Notwendige Untersuchungen werden nicht mehr erstattet
Nahezu keine der ärztlichen Leistungen, die für eine rheumatologische Diagnostik und Behandlung dringend erforderlich sind, werden mit der unverändert geltenden Budgetobergrenze zwischen 33 und 41 Euro pro Patient und Quartal vergütet. Für Rheuma-Patienten unverzichtbare Untersuchungen und Behandlungen, wie z.B. Gelenkpunktionen, Ultraschall-Untersuchungen von Gelenken, des Bauchraumes oder des Herzens, Knochendichte-Messung sowie Infusionen von hochwirksamen Rheuma-Medikamenten müssen Rheumatologen künftig ohne Honorar auf eigene Rechnung erbringen. Es ist derzeit zwar noch offen, inwieweit in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ein teilweiser Honorarausgleich erfolgt, nach wie vor rechnen jedoch die meisten Rheuma-Praxen mit Honorarverlusten.
Schlechtere Behandlungsqualität befürchtet
„Wir lehnen die neue Vergütungsregelung trotz inzwischen möglichen regionalen Honorarausgleichs zwischen Verlierern und Gewinnern ab, denn sie ist leistungs- und qualitätsfeindlich. Es ist offensichtlich, dass so die bisherige hohe Qualität der rheumatologischen Patientenversorgung nicht weiter aufrechterhalten werden kann. Deshalb fordern wir das Bundesgesundheitsministerium, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung dazu auf, die Regelleistungsvolumina 2009 so zu korrigieren, dass Rheuma-Patienten weiterhin die bestmögliche Behandlung erhalten können", betont der BDRh-Vorsitzende.
Die katastrophale Vergütungsstruktur für die Rheumatologie konterkariert die deutliche Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten von Rheuma-Patienten in den letzten Jahren. Bessere diagnostische Möglichkeiten sowie neue Medikamente und Therapieprinzipien ermöglichen heute wesentlich häufiger als noch vor Jahren, die verschiedenen entzündlichen Rheuma-Formen zum Stillstand zu bringen, in Einzelfällen sogar zu heilen. Diese medizinischen Fortschritte sind aber nur unter kompetenter und engagierter Versorgung durch Rheumatologen erreichbar. „Dieses Engagement wird durch die neue Budgetierung und Vergütungsstruktur zerstört", warnt Edelmann.
