14.09.2011
Mit Herzschrittmacher in den Kernspin?
Für Patienten mit Herzschrittmacher waren Untersuchungen im Kernspin (MRT) bisher verboten. An der Uni Frankfurt werden jetzt MRT-fähige Schrittmacher implantiert.
Eine MRT-Untersuchung, auch Kernspintomografie genannt, von Patienten mit Herzschrittmachern war bisher verboten, da sie zu erheblichen Störungen der implantierten Schrittmacher führen und somit für Patienten gefährlich werden konnte. Herzschrittmacher sorgen mit kleinen elektrischen Impulsen dafür, dass das Herz bei spezifischen Erkrankungen schnell genug schlägt. Hierbei setzt das Herzschrittmachersystem Impulse frei, die über feine Leiter, so genannte Elektroden, ins Herz übertragen werden. Herkömmliche Schrittmacher sind jedoch empfindlich gegen stärkere elektromagnetische Felder, demzufolge auch bei MRT-Untersuchungen. In Deutschland leben schätzungsweise 500.000 Menschen mit einem Herzschrittmachersystem.
Nach Angaben der Uniklinik Frankfurt wird die Kernspintomografie immer wichtiger für die Diagnosestellung bei Patienten mit chronischen Herzerkrankungen, die häufig eben auch auf einen Herzschrittmacher angewiesen sind. Daher werden diesen Patienten an der Klinik für Kardiologie im Schwerpunkt Elektrophysiologie an der Uniklinik Frankfurt seit kurzem weltweit neuartige, so genannte MRT-fähige Schrittmachersysteme implantiert. Diese seien so konstruiert, dass weder die Elektronik Schaden nimmt, noch die Elektroden unerwünschte Ströme ins Herz leiten. Dies erschließe weitläufige, bisher fehlende Diagnosemöglichkeiten für Herzpatienten.
Ende Juli wurde nun erstmals eine Herz-MRT-Untersuchung bei einem Patienten mit einem solchen MRT-fähigen Herzschrittmacher durchgeführt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: „Die Untersuchungsqualität ist durch Störimpulse (Artefakte) kaum eingeschränkt, so dass selbst die Untersuchung des Herzens ein gutes Bildergebnis liefert", fasst die Radiologin Dr. Iris Burck die Maßnahme an der Uniklinik Frankfurt zusammen. Eine enge Kooperation von Radiologie und Kardiologie habe diese Innovation möglich gemacht. „Allerdings ist es nach wie vor wichtig, dass die Indikation und die MRT-Fähigkeit des jeweiligen Herzschrittmachersystems bei jedem Patienten individuell geprüft und freigegeben wird, denn die Patientensicherheit steht an erster Stelle", betont Prof. Vogl, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie.
Quelle: Journalmed
