23.09.2026

Organspende kennt kein Alter

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit klärt im Vorfeld der Bundestagsdebatte zur Organspende mit neuer Broschüre und Plakat zu weit verbreiteten Irrtümern auf.

Älteres Ehepaar blickt in die Ferne

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Noch immer glauben viele Menschen, dass sie in höherem Alter oder bei Vorerkrankungen keine Organe mehr spenden können: So gehen laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rund die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise von einer oberen Altersgrenze für eine Organspende aus. Jeder fünfte Befragte zwischen 56 und 75 Jahren gibt sogar an, aus diesem Grund bisher keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen zu haben. Das Thema Organspende wird am Donnerstag (24. September) im Bundestag debattiert – dort geht es um die Einführung einer Widerspruchslösung. 

Entscheidend für eine Organspende ist der Zustand der Organe einer verstorbenen Person. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter. 2025 war die älteste Person, die ein Organ gespendet hat, 91 Jahre alt. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patienten auch die Organe älterer Spenderinnen und Spender. Nur bestimmte Erkrankungen, wie akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen, schließen eine Organspende aus.

Mit der neuen Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“ und dem dazugehörigen Plakat bietet das Bundesinstitut speziell für Ältere einen niederschwelligen Zugang zum Thema an. Die Broschüre informiert zur Organ- und Gewebespende, greift verbreitete Irrtümer auf und zeigt, wie die persönliche Entscheidung dokumentiert werden kann. Liegt keine Entscheidung vor, müssen im Akutfall die Angehörigen entscheiden. 

Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende dokumentieren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigene Entscheidung zur oder gegen Organ- und Gewebespende zu dokumentieren. Hierzu bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kostenfrei online herunterladbares und bestellbares Material:

  • Organspendeausweis im Scheckkartenformat (kostenfrei online bestellbar)
  • Patientenverfügung: Die Entscheidung kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ bietet Textbausteine, wie die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eindeutig formuliert werden kann und worauf hierbei zu achten ist.
  • Eintrag im digitalen Organspende-Register (OGR): Das OGR ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert werden. Die Erklärung kann über www.organspende-register.de abgegeben werden. 

Weitere Informationen des BIÖG zu Organ- und Gewebespende:

Quelle: Presseinformation des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln, 22. September 2026