15.01.2008

Patienten sollten Belege über Rechnungen aufbewahren

Wer mehr als 2% des jährlichen Bruttoeinkommens für Gesundheitsleistungen aufwenden muss, kann von seiner Krankenkasse eventuell eine Zuzahlung erhalten...

Kassenpatienten sollten gleich zu Beginn des neuen Jahres einen Ordner anlegen, in dem sie Quittungen über Zuzahlungen sammeln. Aufbewahrt werden sollten zum Beispiel Belege für Arzneien, Krankenhausaufenthalte oder Praxisgebühren. Nur mit diesen Quittungen erhalten die gesetzlich Versicherten später eventuell eine Zuzahlungsbefreiung von ihrer Krankenkasse.

Die Belastungsgrenze liege bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich von Freibeträgen. Chronisch kranke Patienten müssen höchstens 1% aufwenden, unter 18-Jährige sind ganz befreit. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht wird, kann bei der Kasse eine Befreiung beantragt werden. Sie stellt dann eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.