30.04.2013

Rheumatologen begrüßen ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Rheumatische Erkrankungen sollen in einer Richtlinie berücksichtigt werden, die eine zentrale Funktion in der indikationsspezifischen Ausgestaltung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) spielen.

Rheumatologische Erkrankungen sollen an dritter Stelle - nach Tumoren des Magen-Darm-Traktes und der weiblichen Geschlechtsorgane - in den Anlagen einer Richtlinie konkretisiert werden, die eine zentrale Funktion in der indikationsspezifischen Ausgestaltung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) spielen. Diese Entscheidung wurde am 21.3. vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffen und wird von den Rheumatologen des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh) außerordentlich begrüßt. „Dies ist ein denkbar großer Erfolg für die gemeinsame politische Arbeit des Berufsverbands (BDRh), des Verbands Rheumatologischer Akutkliniken e.V. (VRA) und der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) - d.h. dem gemeinsamen, von der Politik unterstützten Auftreten aller Rheumatologen", kommentiert Dr. Edmund Edelmann, Vorstandsvorsitzender des BDRh. „Um nicht erst in ein paar Jahren, sondern um möglichst bald in diese neue Versorgungsebene der ASV eintreten zu können, ist es wichtig, hier vorrangig berücksichtigt zu werden. Seitens des BDRh werden wir unseren Sachverstand für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung nach §116b einbringen. Unser Ziel ist es, die Chance für eine medizinisch sinnvolle Ausgestaltung dieser neuen sektorenübergreifenden, budgetfreien Versorgungsebene zu nutzen und die ASV zu einem Erfolgsmodell  für eine bessere Versorgung unserer Patienten zu machen."

Tragfähige Basis für eine nachhaltige Versorgung der Patienten mit schweren und seltenen chronischen Erkrankungen geschaffen

Nach mehr als einem Jahr vielfältiger Diskussionen und Tauziehen um eine Erweiterung des bisherigen §116b auf Niedergelassene (siehe z.B. www.internisten-im-netz.de/de_news_6_0_1265_neues-versorgungsstrukturgesetz-bietet-stoff-f-r-diskussionen.html), besteht mit der am 21.3. beschlossenen Richtlinie über die ASV endlich ein verbindlicher Rahmen für diese neue Versorgungsebene. „Zentrale Fragen - wie z.B.: Wer überweist in die ASV? Ist der Zugang zur ASV bereits über eine Verdachtsdiagnose möglich? Reicht wie bisher der Facharztstandard aus? Wie werden hinzuzuziehende Fachärzte  in die neue Versorgungsebene mit einbezogen? - und viele weitere Details wurden in den Richtlinien festgelegt", berichtet Edelmann. Für die niedergelassenen Rheumatologen bedeutet die Richtlinie nach §116b eine Wiederherstellung der Gleichbehandlung, die mit dem alten §116b in eklatanter Weise verletzt worden war. Für die Fachärzte in der Klinik bedingt die neue Vorgabe einer namentlichen, personenbezogenen Zulassung  zur ASV eine deutliche Aufwertung und eine bessere Verhandlungsposition mit den Klinikverwaltungen. „Ohne einer Einzelbewertung der vielfältigen Aspekte der Richtlinie vorgreifen zu wollen, lässt das Ergebnis hoffen, dass trotz der vielfältigen Unkenrufe im Vorfeld eine tragfähige Basis für eine nachhaltige Versorgung von  Patienten mit schweren und seltenen chronischen Erkrankungen geschaffen wurde", fasst Edelmann zusammen.

Diskussionsrunde mit allen Verhandlungspartnern findet am 3. Mai auf dem BDRh-Jahreskongress statt

Die sektorenübergreifende, spezialfachärztliche Versorgung als Chance, mehr Qualität und Nachhaltigkeit in der Versorgung von schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen zu erreichen, wird natürlich auch auf dem Jahreskongress des BDRh, der vom 3.-4. Mai in Berlin stattfindet, ein bedeutendes Thema darstellen. So werden am Freitag (3. Mai von 14-16 Uhr) Vertreter des G-BA, des GKV-Spitzenverbands, der KBV, der CDU und der Deutschen Rheuma-Liga ihre Sichtweisen über die ASV im Einzelnen darlegen. „Wir werden weiterhin detailliert über die ASV berichten, wobei auch die Verhandlungspartner von KBV, GKV-Spitzenverband, DKG und vor allem auch vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu Wort kommen sollen", erklärt Edelmann.  

Quelle: äin-red

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