11.04.2016

Rheumatologen fordern Mitsprache bei der Novellierung der GOÄ

Bei der geplanten Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fordern auch die Rheumatologen vom Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) mehr Einbindung der ärztlichen Berufsverbände.

Der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) fordert die Einbindung der ärztlichen Berufsverbände bei der geplanten Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Insbesondere die fehlende Transparenz bei den bisherigen Verhandlungen in der Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) - aus Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband Privater Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe - stößt beim BDRh auf Kritik. „Es ist für uns völlig unverständlich, warum bei der dringend notwendigen Weiterentwicklung der GOÄ die Berufsverbände nicht beratend hinzugezogen werden. Letztendlich sind wir niedergelassenen Ärzte es, die mit den Ergebnissen solcher Verhandlungen in der Praxis auskommen müssen. Anstatt unsere Fachexpertise zu den jeweiligen Gebührenordnungspunkten einzuholen, werden geplante Änderungen scheibchenweise veröffentlicht. Wir werden eine solche Verhandlungsführung zukünftig nicht akzeptieren", warnt Dr. Ludwig Kalthoff, Vorsitzender des BDRh. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) drängt der BDRh auf eine deutliche Änderung der bisherigen Verhandlungsstrategie. „Wir fordern die Bundesärztekammer auf, die Verhandlungslinie mit den Fachleuten aus den Berufsverbänden für die entsprechenden Gebührenziffern vorab abzustimmen. Nur so kann die notwendige Veränderung der GOÄ auch dazu führen, dass wir in Zukunft Planungssicherheit für unsere Mitglieder bekommen und wir nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, die für uns von existenzieller Bedeutung sind", betont Kalthoff. Der Präsident der Bundesärztekammer und Verhandlungsführer, Prof. Frank Ulrich Montgomery, hatte nach der Ablehnung der vorgelegten Novellierung am 17.3.2016 angekündigt, dass den Berufsverbänden die bisherigen Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden.