27.02.2012
Auch Erwachsene sollten ihren Impfschutz gegen Tetanus alle zehn Jahre auffrischen
Wer einen Garten hat bzw. oft mit Erde in Berührung kommt, sollte daran denken, seinen Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) aufzufrischen. Dazu raten die Internisten vom BDI.
Im Hinblick auf die beginnende Gartensaison sollte jeder, der Gartenarbeiten verrichtet, überprüfen, ob er möglicherweise seinen Impfschutz gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) auffrischen muss. „Tetanus ist eine häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Bakterien der Art Clostridium tetani ausgelöst wird. Deren äußerst widerstandsfähige Sporen kommen nahezu überall vor - auch im Straßenstaub oder in der Gartenerde", warnt Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) und praktizierender Internist in einer Hamburger Gemeinschaftspraxis für Innere Medizin. Diese Sporen können über kleinste Hautrisse oder Wunden in den Körper eindringen, wo sie Giftstoffe (Toxine) absondern, die vor allem muskelsteuernde Nervenzellen, aber auch Herzzellen schädigen, und dadurch die typischen Lähmungen und Muskelkrämpfe verursachen.
Überprüfung des Impfschutzes wird gerne vergessen
Um einen vollständigen Impfschutz gegen Tetanus aufzubauen, sind drei Impfungen erforderlich, wobei eine erste Immunisierung meist im Säuglingsalter erfolgt, und zwar im Rahmen einer Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf, gefolgt von zwei Auffrischungen: bei Kindern im fünften oder sechsten Lebensjahr und dann bei Jugendlichen bis zum 18.Lebensjahr. Dieser Impfschutz ist dann für etwa zehn Jahre wirksam. Danach ist allerdings wiederum eine aktive Auffrischimpfung (Boosterung) erforderlich. „Diese Auffrischung nach zehn Jahren wird gerade von Erwachsenen, die als Kinder alle empfohlenen Impfungen erhalten haben und sich somit in Sicherheit wiegen, gerne vergessen", gibt Wesiack zu bedenken.
Kombinationsimpfung gegenüber Monoimpfung vorzuziehen
Auch bei noch nicht immunisierten Erwachsenen kann eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie durchgeführt werden, wobei zweimal (d.h. nach einem Monat und dann nach einem Jahr) nachgeimpft werden muss. „Es gibt auch eine Tetanus-Monoimpfung, bei der allerdings zu beachten ist, dass der empfohlene Mindestabstand zwischen zwei Tetanus-Impfungen fünf Jahre beträgt und nicht unterschritten werden sollte", betont Wesiack. „Das kann zum Problem werden, wenn man auch seinen Impfschutz gegen Keuchhusten auffrischen möchte, da hierfür ausschließlich der Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie zur Verfügung steht. „Wenn man erst kürzlich eine Tetanus-Monoimpfung erhalten hat, darf diese Kombi-Vakzine, die ja auch eine Tetanus-Komponente enthält, eigentlich nicht gegeben werden, weil man sonst den empfohlenen Mindestabstand von fünf Jahren unterschreiten würde. Besser ist es also anstelle der Monoimpfung grundsätzlich die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie zu bevorzugen, zumal sich dadurch auch die Impfraten gegen Keuchhusten verbessern lassen. Schließlich bestehen hier nach wie vor - wie bei vielen anderen Impfungen auch - unnötige Impflücken."
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