20.05.2010
Moderne Diabetes-Behandlung durch trügerische Sparmaßnahmen in Gefahr
Gesetzlich Versicherten droht eine Streichung der Kostenerstattung für moderne Insulinanaloga...
Gesetzlich versicherten Diabetikern droht wieder 2-mal täglich spritzen und gefährliche Unterzuckerung statt zeitgemäße Therapie mit Insulinanaloga
Langwirksame Insulinanaloga stellen für etwa 500 000 gesetzlich versicherte Patienten mit Typ-2-Diabetes die Grundlage einer guten medizinischen Versorgung dar. Gegenüber herkömmlichem Humaninsulin sind langwirksame Insulinanaloga so modifiziert, dass sie nach der Injektion sehr langsam im Organismus freigesetzt werden. Dies ermöglicht eine konstante Grundversorgung des Patienten mit Insulin bis zu 24 Stunden. Ein herausragender Vorteil der langwirksamen Insulinanaloga ist die Vermeidung lebensbedrohlicher nächtlicher Unterzuckerungen (Hypoglykämien), die von den Betroffenen oft nicht wahrgenommen werden. Eine am 18.03.2010 veröffentlichte Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) schließt diese hochwirksamen Insulinanaloga jedoch aus der Erstattungsfähigkeit für gesetzlich versicherte Typ-2-Diabetiker aus. Am 25. Mai entscheiden der G-BA und die Bundesregierung über das Vorhaben. „Würde diese Vorlage umgesetzt, müssten sich Diabetespatienten wieder 2-mal täglich alte, herkömmliche Verzögerungsinsuline injizieren, wie dies vor mehr als 10 Jahren üblich war. Die Folgen wären ein deutlicher Zuwachs an lebensgefährlichen Komplikationen durch schwere Hypoglykämien. Daher würde eine vordergründige Ersparnis bei den Präparaten im Endeffekt gravierende Mehrkosten für das Gesundheitssystem hervorrufen", warnt Prof. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Deutscher Internisten in Wiesbaden.
Deutliche Mehrkosten für das Gesundheitssystem
Es ist zu erwarten, dass bei einer Umstellung aller Patienten von langwirksamen Insulinanaloga auf Humaninsulin jedes Jahr zusätzlich mehr als 12.000 schwere Hypoglykämien (Unterzuckerungen) auftreten, eine medizinische Katastrophe für alle Diabetiker und eine Kostenexplosion für das Gesundheitssystem. „Schwere Hypoglykämien sind lebensbedrohlich und erfordern Notarzteinsätze und Krankenhauseinweisungen. Stationär behandelte Hypoglykämien erhöhen die Belastungen für das deutsche Gesundheitssystem immens", erklärt Prof. Schumm-Draeger, Leiterin der Abteilung für Endokrinologie, Diabetologie und Angiologie am Klinikum Bogenhausen in München. Dazu kommen noch die erhöhten Kosten bei der Umstellung der Patienten durch Erläuterungen, Anpassungen der Insulindosis, Schulungen auf neue Insulinpens, Entsorgung der alten Insulinpens und häufigere Blutzuckerkontrollen. Diese Mehrkosten würden die Einsparungen durch niedrigere Kosten für die Präparate bei weitem übertreffen. „Die Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Ausschluss der Erstattungsfähigkeit moderner langwirksamer Insulinanaloga ist daher weder medizinisch noch ökonomisch sinnvoll", mahnt Prof. Schumm-Draeger. „Für gesetzlich versicherte Diabetiker würde eine Umsetzung der Vorlage einen Rückschritt in die Medizin der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts bedeuten."
Nur breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten ermöglicht individuelle Diabetes-Therapie
Bei Insulinanaloga können Wirkeintritt und Wirkdauer im Vergleich zum Humaninsulin verändert werden. Daraus ergibt sich für die Diabetes-Therapie eine hohe Flexibilität an die Bedürfnisse des Patienten. „Während alte Verzögerungsinsuline eine Wirkdauer von im Mittel nur etwa bis 12 Stunden haben, gelangt im Falle von langwirksamen Insulinanaloga eine bestimmte Dosis des Wirkstoffes über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kontinuierlich ins Blut. Vielen Diabetikern bleiben dadurch weitere Injektionen mit Verzögerungsinsulin erspart", erklärt Prof. Schumm-Draeger.
Eine andere Form von modifizierten Insulin-Präparaten sind die kurzwirksamen Insulinanaloga, bei denen nicht die Wirkdauer, sondern der Wirkeintritt optimiert ist. Im Gegensatz zu Humaninsulin, das erst nach etwa 30 Minuten zu wirken beginnt, setzt der Effekt von kurzwirksamen Insulinanaloga sehr schnell ein. Dies ermöglicht es Patienten, Insulin praktisch unmittelbar vor einer Mahlzeit zu spritzen und nicht eine Dreiviertelstunde vorher. „Insbesondere Kinder mit Typ-1-Diabetes profitieren von diesem Gewinn an Flexibilität. Doch auch bei diesen Präparaten droht eine Streichung der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen", berichtet die BDI-Expertin. „Nur wenn mehrere Therapieoptionen zur Verfügung stehen, kann ein Patient seiner Lebensweise und seiner Erkrankung entsprechend behandelt werden."
