16.08.2016
Neue Hepatitis-C-Verträge zur besseren Patientenversorgung wünschenswert
Um auch die Früherkennung von Hepatitis C zu fördern, sollten unter Einbeziehung weiterer Arztgruppen und Bundesländer neue Verträge zur Verbesserung der Versorgung von Hepatitis C-Patienten realisiert werden.
Zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe mit der Barmer GEK vor kurzem einen Vertrag (zur besonderen Versorgung nach § 140a Sozialgesetzbuch V) geschlossen. Damit soll die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Therapien mit den neuen Hepatitis-C-Wirkstoffen, die eine Heilung möglich machen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte erhöht werden. „Es wäre wünschenswert, dass künftig noch mehr solcher Verträge in weiteren Bundesländern und unter Einbeziehung weiterer Arztgruppen realisiert werden, um auch die Früherkennung von Hepatitis C zu fördern", betont Dr. Dietrich Hüppe, wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Hepatitis C-Registers und Hepatologe in der Gastroenterologischen Gemeinschaftspraxis Herne.
Zur Eliminierung von Hepatitis C ist neben der Therapie auch mehr Früherkennung notwendig
Um Hepatitis C vollständig ausrotten zu können, ist es erforderlich, möglichst alle Menschen, die chronisch mit Hepatitis C infiziert sind, zu erkennen. „Nur Infizierte, die wir erkennen, können wir auch erfolgreich behandeln - und dabei außerdem verhindern, dass sie unwissend weitere Menschen anstecken", erläutert Dr. Hüppe. Zur Eliminierung von Hepatitis C sollte daher eine gezieltere Befragung und Untersuchung von Patienten, die möglicherweise mit HCV infiziert sein könnten, als bisher erfolgen - und das nicht nur in gastroenterologischen Praxen, sondern vor allem in Hausarztpraxen, sowie in allgemein-internistischen und anderen Facharztpraxen. „Auch diesen Mehraufwand zur Früherkennung aufseiten der Ärzte sollten die Krankenkassen entsprechend fördern und vergüten. Zumal ja auch die Kassen selbst von einer Früherkennung der Erkrankung profitieren, da chronische Infektionen mit Hepatitis C unbehandelt zu Leberzirrhose und Leberkrebs führen können und damit die Behandlungskosten noch weiter in die Höhe treiben würden", erklärt Dr. Hüppe.
Was der neue Vertrag beinhaltet
Dem aktuell abgeschlossenen Vertrag zwischen KV Westfalen-Lippe und Barmer GEK zufolge soll die Behandlung der Patienten mit den neuen Hepatitis-C-Wirkstoffen über die in der Regelversorgung vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen. Zum Beispiel soll ein regelmäßiges Monitoring der antiviralen Therapie während der Medikation durchgeführt werden und nach Abschluss der Therapie sollen Verlaufskontrollen der Aktivität der Lebererkrankung und regelmäßige Ultraschalluntersuchungen vorgenommen werden. Teilnahmeberechtigt sind u.a. Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie, die innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens 15 Hepatitis-C-Patienten pro Jahr betreut haben und mindestens 30 CME-Punkte in Fortbildungen im Bereich Infektiologie/Hepatologie nachweisen können. Zur Vergütung erhalten die teilnehmenden Ärzte eine Betreuungspauschale von 80 Euro pro Quartal zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Quellen:
Vertrag zur besonderes ambulanten Versorgung zwischen KV Westfalen-Lippe und Barmer GEV zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Hepatitis C VirusinfektionDeutsches Ärzteblatt vom 28.7.16