28.01.2014
Viele Kassen erstatten neue Impfung gegen gefährliche Hirnhautentzündung
Mehr als 30 gesetzliche Krankenkassen erstatten die neue Impfung gegen Meningokokken vom Typ B - Bakterien die Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen. Darauf weisen Internisten vom BDI hin.
Die neue Impfung gegen B-Meningokokken - Bakterien, die eine gefährliche Hirnhautentzündung (Meningitis) auslösen können - wird von mehr als 30 gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das ist das Ergebniss einer aktuellen Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, bieten auch die Innungskrankenkasse (IKK classic), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und viele Betriebskrankenkassen (BKK) ihren Versicherten diese Impfung als Satzungsleistung an. Einige davon sowohl für Kinder wie auch für Erwachsene. „Wenn eine invasive Meningokokken-Infektion wie Meningitis (Hirnhautenzündung) oder Sepsis (Blutvergiftung) auftritt, dann ist das eine ernste Situation. Diese Erreger vermehren sich sehr schnell im Körper - oft dauert es nur wenige Stunden, bis der Patient in eine kritische Phase gerät. Deshalb ist immer sehr schnelles Handeln gefragt bereits beim ersten Verdacht einer Erkrankung durch Meningokokken. Die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C wird schon seit längerem von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) als Standardimpfung für alle Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 17 Jahren empfohlen - in Deutschland kommen allerdings die Bakterien der Serogruppe B viel häufiger vor. Insofern kann diese neue Impfung jetzt eine wichtige Lücke im Schutz gegen diese Infektion schließen", erläutert Prof. Dr. Thomas Löscher vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI).
Unterschiedliches Impfschema bei Erwachsenen und Kindern
Während Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab dem zweiten Lebensjahr zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen benötigen, empfiehlt die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendheilkunde (DAKJ) vier Impfungen für Säuglinge beginnend ab dem dritten Lebensmonat, da Säuglinge das höchste Erkrankungsrisiko haben und Erkrankungen in diesem Alter nicht selten auch tödlich verlaufen können. Nach dieser ersten Impfung in der Praxis folgen im Abstand von jeweils vier Wochen noch zwei weitere Termine. Eine abschließende Impfung im zweiten Lebensjahr komplettiert dann den Impfzyklus. „In den Risikogebieten, in denen diese Infektionskrankheit besonders häufig vorkommt, sind vor allem die Meningokokken der Serogruppen A,C,W und Y verbreitet. Daher empfehlen wir auch einen entsprechenden Impfschutz mit dem 4-valenten ACWY-Konjugatimpfstoff z.B. für Reisen in den so genannten Meningitisgürtel Afrikas. In Europa und auch in Deutschland ist die Situation anders. Etwa zwei Drittel aller Erkrankungen hierzulande werden durch Meningokokken der Serogruppe B ausgelöst. Ob und wann eine Impfung sinnvoll ist, sollte daher mit dem Arzt in der Praxis besprochen werden. Diese neue Impfung gehört noch nicht zu den Standardimpfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und wird daher auch nicht von allen Krankenkassen in Deutschland erstattet. Aber schon jetzt ist die Impfung für etwa 15 Millionen Versicherte kostenlos oder zum Teil erstattet. Wir raten daher bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob eine Übernahme der Kosten für diese Impfung möglich ist", erläutert Löscher, der auch Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) ist. Eine aktuelle Liste der Krankenkassen, die die neue Impfung gegen Meningokokken B auch für Erwachsene bezahlen, veröffentlicht der BDI auf seine Patientenseite unter www.internisten-im-netz.de//.
Die Erstattungsliste mit Altersbeschränkung für Kinder und Jugendliche gibt es auf der Webseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: www.kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/pdf/Meningokokken_B_-_Krankassenliste/UEbersicht_Kostenuebernahme_Meningokokken-B-Impfstoff_-_letzter_Stand.pdf.
