16.10.2012
Keuchhusten - auch an die Impf-Auffrischung denken!
Ein Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) hält nicht lebenslang an. Daher sind regelmäßige Auffrischungen auch bei Erwachsenen wichtig, wollen sie kein Risiko für Säuglinge darstellen.
Heutzutage sind mehr Erwachsene und Jugendliche von der eigentlich typischen Kinderkrankheit Keuchhusten (Pertussis) betroffen. Weil bei ihnen die typischen Keuchhusten-Symptome fehlen, wird oft nur eine Bronchitis oder ein hartnäckiger Husten diagnostiziert. Betroffene stellen jedoch für nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar, denn bei Säuglingen kann eine Pertussis-Infektion zu lebensbedrohlichem Atemstillstand führen.
Die Bakterien (Bordetella pertussis), die Keuchhusten verursachen, werden durch Tröpfchen übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können diese Tröpfchen bis zu einem Meter weit fliegen. 80 bis 100 Prozent derjenigen Personen, die mit den Keimen in Kontakt kommen, werden infiziert.
Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit kann bei bis zu 20 Tagen liegen. Es ist dann nur schwer nachzuvollziehen, wo bzw. bei wem sich ein Baby angesteckt hat. In den meisten Fällen sind es aber die engsten Kontaktpersonen: Eltern, ältere Geschwister, aber auch Großeltern, Paten-Tanten und Paten-Onkels, die es versäumt haben, ihren Impfschutz aufzufrischen.
Gegen viele Krankheitserreger sind Neugeborene und Säuglinge gefeit, denn von der Mutter übernommene Antikörper schützen sie auch noch einige Wochen nach der Geburt. Bei Keuchhusten gibt es diesen so genannten Nestschutz hingegen nicht. Auch ist die Schutzimpfung erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Neugeborene sind daher bei einer Ansteckung besonders gefährdet, einen bedrohlichen Atemstillstand zu erleiden.
Nur ein wirksamer Impfschutz kann vor dem belastenden, gefährlichen und langwierigen Keuchhusten schützen. Dabei kommt es darauf an, dass zum Schutz der ganz Kleinen, alle Familienmitglieder gegen eine Keuchhusteninfektion geimpft sind. Frauen mit Kinderwunsch sollten schon vor einer geplanten Schwangerschaft auf ausreichenden Impfschutz achten.
Die Grundimpfung der Babys gegen Keuchhusten erfolgt im Rahmen einer Sechsfach-Impfung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat in vier Impfdurchgängen, die spätestens mit dem 14. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte.
Da der Impfschutz nicht lebenslang anhält, ist eine regelmäßige Auffrischung ebenso wichtig: Sie soll zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr sowie zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr erfolgen. Seit 2009 empfiehlt die STIKO - die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut -, dass sich auch alle Erwachsenen gegen Keuchhusten impfen lassen sollen. Für alle Auffrischungs- bzw. Booster-Impfungen wird ein Dreifach-Impfstoff eingesetzt, der gleichzeitig auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt.
Die STIKO strebt mit ihren Empfehlungen die so genannte Herdenimmunität an. Diese beinhaltet das folgende Prinzip: Je höher die Impfquote und damit die Immunität in der gesamten Bevölkerung ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Infektionskrankheiten sich über Ungeimpfte ausbreiten können.
Eine weitere Unterstützung für die Gesundheit der Bevölkerung kommt auch von der Bundesregierung: Der Bundestag hat im Februar 2012 die Meldepflicht für Keuchhusten sowie für Röteln, Mumps und Windpocken beschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat steht allerdings noch aus.
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