18.10.2015
Patienten mit Rheuma haben großen Nachholbedarf beim Impfen
Höchstens jeder vierte Rheumatiker verfügt über einen hinreichenden Impfschutz. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) unter Berufung auf aktuelle Studienergebnisse hin.
Unter Patienten mit Rheuma besteht bezüglich Schutzimpfungen nicht nur hierzulande sondern auch in anderen Ländern immer noch ein großer Nachholbedarf: Höchstens jeder Vierte verfügt über einen hinreichenden Impfschutz. Das geht aus einer Überblicksstudie mit über 4500 Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) aus 17 Ländern hervor, deren Ergebnisse kürzlich auf dem Jahreskongress der European League Against Rheumatism (EULAR) in Rom vorgestellt wurden. „Die Studie zeigt auf, dass nur 25 Prozent der Patienten einen Impfschutz gegen Grippe und nur 17 Prozent gegen Pneumokokken aufwiesen. Nur 10 Prozent der befragten Patienten waren sowohl gegen Grippe als auch Pneumokokken hinreichend geimpft", berichtet Dr. Florian Schuch, Vorstandsmitglied des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh) und praktizierender Rheumatologe in einer Gemeinschaftspraxis in Erlangen. Dabei werden allen Rheumatikern diese beiden Schutzimpfungen gegen Grippe (Influenza) und Pneumokokken - wie auch eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten und eine Zeckenimpfung in regionalen Risikogebieten - von Rheumatologen wie auch von der Ständigen Impfkommission (Stiko) dringend empfohlen. „Die Impfantwort ist bei Impfungen gegen Influenza, Pneumokkoken und Tetanus nachweislich gut, selbst wenn das Immunsystem der Patienten aufgrund einer immunsuppressiven Therapie abgeschwächt wird. Grundsätzlich können auch bei Rheumatikern, die wegen ihrer Krankheit immunsuppressive Medikamente einnehmen müssen, Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen - also Nicht-Lebendimpfstoffen - durchgeführt werden", betont Dr. Schuch.
Für Rheumatiker ab 50 Jahren auch eine Impfung gegen Herpes zoster anzuraten
Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind demgegenüber in der Regel kontraindiziert: „Mit einem Lebendimpfstoff nicht geimpft werden sollten Rheumatiker, die Biologika oder hoch dosiertes Cortison einnehmen oder eine zu geringe Anzahl bestimmter Immunzellen (CD4) aufweisen. Denn dann besteht angesichts der unterdrückten Immunabwehr der Betroffenen ein zu hohes Risiko, dass sie an der Krankheit, vor der sie der Lebendimpfstoff schützen soll, ernsthaft erkranken", betont Dr. Schuch. Idealerweise sollte die Impfung mit einem Lebendimpfstoff vor einer medikamentösen Rheumatherapie erfolgen. Bei einer medikamentösen Behandlung mit konventionellen krankheitsmodifizierenden Medikamenten (disease modifying anti-rheumatic drugs = DMARDs) sind Impfungen mit Lebendimpfstoff im Einzelfall nach genauer Risikoabwägung möglich, wobei dies auch sehr von der jeweiligen Therapie abhängt. RA-Patienten ab 50 Jahren haben z.B. ein besonders hohes Risiko für eine Erkrankung an Gürtelrose (Herpes zoster) und sollten sich deshalb auch dagegen impfen lassen. Wobei es sich jedoch auch um einen Lebendimpfstoff handelt.
Quelle: Annals of the Rheumatic Diseases 2014, Band 73(1), Seite: 62-68
Quelle: äin-red
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.rheumatologen-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des Patienteninformationsportals der Internisten-im-Netz verlinken.
