09.10.2020

Schlaganfallgefahr durch verengte Halsschlagader

Patienten mit einer verengten Halsschlagader sollten auch in Zeiten von Corona ihre Kontrolluntersuchungen und OP-Termine unbedingt wahrnehmen. Dazu raten Experten der DGG.

In Deutschland leben etwa eine Million Menschen mit einer Halsschlagader, die zu mehr als 50 Prozent durch Kalkablagerungen verengt ist. Lösen sich aus diesen Plaques Stückchen heraus, droht ein Schlaganfall im Gehirn. Viele dieser Patienten haben aus Angst vor einer Corona-Infektion notwendige Kontrolluntersuchungen oder anstehende Operationen vermieden. Experten der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG) raten, diese Termine dennoch unbedingt wahrzunehmen.

„Wir befinden uns fast wieder im Normalbetrieb“, betont DGG-Experte und Privatdozent Dr. med. Farzin Adili. „Die Angst vor einer Corona-Infektion im Krankenhaus ist weitgehend unbegründet“, fügt der Chefarzt der Klinik für Gefäßmedizin, Gefäß- und Endovascularchirurgie am Klinikum Darmstadt hinzu. Patienten sollten vor einem Klinikaufenthalt einen Corona-Abstrich vornehmen lassen. „Andernfalls müssen wir den Abstrich in der Klinik machen“, so Adili. „Aber auf keinen Fall sollten Kontrolluntersuchungen und Operationen von Gefäßerkrankungen auf die lange Bank geschoben werden.“

In Deutschland erleiden jedes Jahr bis zu 30.000 Menschen einen Schlaganfall, der von Ablagerungen an der Gefäßwand einer verengten Halsschlagader ausgeht. „Das entspricht 15 Prozent aller Schlaganfälle, die durch Durchblutungsstörungen hervorgerufen werden“, erklärt Adili. Die Verengung – in der Fachsprache „Carotisstenose“ genannt – fällt häufig lange Zeit nicht auf, weil sie zunächst keine Beschwerden verursacht und die Halsschlagader der Gegenseite eine etwaige Minderdurchblutung ausgleichen kann.

Eine Ultraschall-Untersuchung kann die Ablagerungen aber sichtbar machen. Die DGG empfiehlt deshalb ein jährliches Ultraschall-Screening der Carotis ab dem Lebensalter von 65 Jahren, wenn Risikofaktoren vorliegen. Zu diesen Risiken zählen Herzerkrankungen, Diabetes mellitus, die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), Nikotinkonsum oder Bluthochdruck. „Herzpatienten können auch ihren Kardiologen bitten, die Halsschlagader mit zu untersuchen“, rät DGG-Experte Adili. Mit einer schmerzlosen Duplex-Sonographie lässt sich innerhalb weniger Minuten feststellen, ob eine Verengung der Halsschlagader vorliegt und, falls ja, wie ausgeprägt sie ist.

Bei Menschen, die eine Halsschlagaderverengung aufweisen, jedoch keine Symptome zeigen, kann meist zunächst abgewartet, medikamentös behandelt und regelmäßig kontrolliert werden. „Problematisch wird es jedoch, wenn sich an der Oberfläche der Ablagerungen Blutgerinnsel bilden, die sich von Zeit zu Zeit ablösen und immer wieder Blutgefäße im Gehirn verstopfen“, betont Gefäßexperte Adili. Es kommt dann zu vorübergehenden oder auch dauerhaften Durchblutungsstörungen des Gehirns mit neurologischen Ausfallerscheinungen – einem Schlaganfall.

„Die Ausfälle zeigen sich in Form von Lähmungserscheinungen oder Kribbeln an Händen, Armen oder Beinen einer Körperhälfte, seitenbetontem Schwächegefühl oder dem Einknicken eines Beines“, erläutert Adili. Weitere Alarmzeichen sind Sprach- oder einseitige Sehstörungen. „Bei solchen Symptomen und einer Verengung der Halsschlagader auf beiden Seiten von mehr als 50 Prozent sollte eine Operation durchgeführt werden, um die Ablagerungen zu entfernen“, rät der Darmstädter Gefäßchirurg. So empfiehlt es auch die neue Experten-Leitlinie zur Carotisstenose aus dem Februar dieses Jahres.

Für die Operation an der Halsschlagader gilt: Sie gehört zu den wissenschaftlich bestuntersuchten Eingriffen und ist sicher, sofern der Gefäßchirurg über entsprechende Expertise verfügt. „Die Komplikationsrate des Chirurgen darf bei Vorliegen einer symptomatischen Verengung maximal vier Prozent betragen“, so Adili. „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die Ergebnisse der Carotis-Operationen zu melden. Sie werden in jährlichen Qualitätsberichten angegeben. Patienten können sich bei ihrem Gefäßchirurgen danach erkundigen.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG)

© Internisten-im-Netz

Impressum

Datenschutz

Bildquellen

Kontakt

Herausgeber

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.