10.04.2016
Screening auf Hepatitis C in Deutschland immer noch unzureichend
Screening-Empfehlungen für Risikogruppen, die durch eine Infektion mit HCV besonders gefährdet sind, werden hierzulande offenbar noch nicht ausreichend umgesetzt. Darauf macht der BDI aufmerksam.
Nicht einmal die Hälfte der Menschen in Deutschland, die sich mit Hepatitis-C-Viren (HCV) angesteckt haben, wird hierzulande nach einer systematischen Untersuchung auf HCV entdeckt. Dem Robert-Koch Institut (RKI) zufolge werden die Screening-Empfehlungen für Risikogruppen, die durch eine Infektion mit HCV besonders gefährdet sind, offenbar noch nicht ausreichend umgesetzt (siehe Epidemiologisches Bulletin 2014/31). Dabei könnte die Diagnostik ohne großen Aufwand verbessert werden. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hin unter Berufung auf die Internetinformationsseite www.hepatitis-c-eliminieren.de.
Nach Angaben des RKI würden zwar Screening-Empfehlungen existieren - z.B. für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst, injizierende Drogenkonsumenten und HIV-Positive, die mit einer Wahrscheinlichkeit von über 80 Prozent mit HCV koinfiziert sind. Diese Empfehlungen seien aber nicht verpflichtend und die damit verbundenen Kosten würden auch nicht von den Krankenkassen erstattet. Außerdem sollte nach Ansicht des RKI auch ein Screening von Migranten aus Ländern mit hoher HCV-Prävalenz erwogen werden, da zurzeit niemand genau wisse, wie verbreitet HCV unter Migranten ist.
„Um Patienten mit erhöhtem Risiko für eine HCV-Infektion zu identifizieren, helfen dem Arzt schon wenige einfache Fragen, die er aber auch stellen muss: Haben Sie in der Vergangenheit Blutprodukte erhalten oder intravenös Drogen konsumiert? Liegt ein Migrationshintergrund vor, oder sind die Leberwerte erhöht?", fasst Prof. Dr. med. Thomas Berg, Leiter der Sektion Hepatologie am Universitätsklinikum Leipzig, zusammen. Verdachtsfälle lassen sich dann durch eine einfache Laboruntersuchung (anti-HCV-Antikörper-Bluttest) abklären.
Quelle: äin-red
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.internisten-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des Patienteninformationsportals der Internisten-im-Netz verlinken.
