Typ-2-Diabetes: Leben mit Diabetes

Diabetiker können bei gut eingestelltem Blutzucker häufig ein weitgehend normales Leben führen, trotzdem sollten sie im Alltag einige Dinge beachten:

Körperliche Aktivität

Mit körperlicher Aktivität können Sie Ihre Diabeteserkrankung positiv beeinflussen, da Bewegung den Blutzuckerwert senkt und die Insulinempfindlichkeit des Körpers steigert. Außerdem stabilisiert körperliche Bewegung Ihr Körpergewicht, trainiert das Herz-Kreislauf-System und beugt Durchblutungsstörungen vor.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mindestens 5-mal pro Woche eine halbe Stunde körperlich betätigen. Für Diabetiker besonders geeignete Sportarten sind Ausdauersportarten, die das Herz-Kreislauf-System beanspruchen, z. B. Joggen, Nordic Walking, Spazierengehen, Radfahren, Wandern, Schwimmen, Skilanglauf. Motorsport, Tauchen, Gleitschirmfliegen und andere Sportarten, bei denen Sie sich und andere im Falle einer Unterzuckerung gefährden können, sollten Sie dagegen nicht ausüben.
Obwohl Beispiele von Diabetikern, die als Profis Hochleistungssport betreiben, zeigen, dass auch mit Diabetes erfolgreicher Leistungssport möglich ist, sollten sich Diabetiker nicht restlos verausgaben. Eine gute Faustregel ist, einen Pulsschlag von 180 minus das Lebensalter in Jahren nicht zu überschreiten. Dies entspricht in etwa 50 % der maximalen Leistungsfähigkeit.

Als Diabetiker sollten Sie jederzeit in der Lage sein, Ihren Blutzucker zu messen und gegebenenfalls zu regulieren. Deshalb sollten Sie beim Sport immer folgende Hilfsmittel mit dabeihaben:

  • Blutzuckermessgerät/Teststreifen
  • Traubenzucker
  • Zusätzliche Kohlenhydratquellen: Bananen, Müsli-Riegel, isotonische Getränke
  • Glukagon
  • Schnell wirksames Insulin (wenn eine intensivierte Insulintherapie durchgeführt wird)

Außerdem sollten Sie Ihren Diabetiker-Ausweis mit dabeihaben, mit Hinweisen, wie Ihnen im Fall einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) geholfen werden kann. Bevor Sie sich für eine Sportart entscheiden, besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt. Vor allem wenn Sie unter Diabetes-Folgeerkrankungen leiden, ist Sport nicht immer ratsam. Patienten mit Nervenschädigungen, erhöhtem Blutdruck oder Erkrankungen der Herzkranzgefäße sollten sportlich nur eingeschränkt aktiv sein. Bei einer Augenschädigung wird darüber hinaus von Kraftsportarten abgeraten.

Da körperliche Aktivität den Blutzuckerspiegel senkt, ist es wichtig, dass Diabetiker eine Unterzuckerung vermeiden. Sie können dazu die Medikamenten- oder Insulindosis verringern, oder mehr Kohlenhydrate zu sich nehmen. Pro Stunde mittelstarker Aktivität benötigen Sie 1-2 zusätzliche Broteinheiten (BE) in Form von Traubenzucker, Getränken oder Obst. Wenn Sie als Diabetiker Sport treiben möchten, sollten Sie in jedem Fall davor, während und nach dem Sport Ihren Blutzucker messen. Liegt Ihr Wert vor dem Sport unter 100 mg% (entspricht: 100 mg/dl oder 5,6 mmol/l) oder über 300 mg% (entspricht: 300 mg/dl oder 16,7 mmol/l), sollten Sie auf keinen Fall körperlich aktiv sein.

Beruf

Dank der heute zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden mit flexibler Blutzuckereinstellung und -Kontrolle können Diabetiker heute bis auf wenige Ausnahmen den Beruf ihrer Wahl ausüben. Diabetiker mit einer Insulin- oder Sulfonylharnstoffbehandlung können in ihrer Berufswahl dagegen eingeschränkt sein, da bei ihnen die Gefahr einer Unterzuckerung besteht. Sie sollten deshalb Tätigkeiten nicht ausüben, bei denen sie sich selbst oder andere im Falle einer plötzlich auftretenden Unterzuckerung gefährden können. Dazu gehören:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Berufliche Personenbeförderung
  • Verantwortliche Überwachungsfunktion
  • Berufsmäßiger Waffengebrauch

An diesem Grundsatz orientieren sich auch die Richtlinien für die Einstellung von Diabetikern in den öffentlichen Dienst und in den Betriebsdienst der Deutschen Bahn. So dürfen Unterzucker Gefährdete Diabetiker keine Fahrgäste in Zügen oder öffentlichen Verkehrsmitteln befördern. Diabetiker, deren Stoffwechsel allein durch eine gesunde Ernährung eingestellt werden kann, dürfen grundsätzlich jede Tätigkeit ausüben, zu der sie auch sonst geeignet wären.

Trotz dieser Tatsache können Diabetiker als Schwerbehinderte eingestuft werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales ordnet Typ-2-Diabetikern unterschiedliche Grade der Behinderung zu, je nachdem mit welcher medikamentösen Therapie zusätzlich zur richtigen Ernährung sich der Blutzucker einstellen lässt:

  • Mit oralen Antidiabetika, die keine Unterzuckerung auslösen (z. B. Alpha-Glukosidasehemmer, Biguanide, Glitazone, SGLT2-Inhibitoren, DPP4-Hemmern): 10 %-ige Behinderung
  • Mit Sulfonylharnstoffen: 20 %-ige Behinderung
  • Mit oralen Antidiabetika und ergänzende oder alleinige Insulininjektionen: 30 %-ige Behinderung
  • Mit Insulin schwer einstellbar: 50 %-ige Behinderung
  • Diabetiker, die aufgrund eines ärztlichen Gutachtens als zwischen 30 und 50 % behindert gelten, können Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie in Folge ihrer Behinderung anders keine Anstellung finden.

Straßenverkehr

Auch im Straßenverkehr bestimmt die Gefahr einer plötzlich auftretenden Unterzuckerung die Zuordnung zu unterschiedlichen Gefahrengruppen. Diabetiker können uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie neben ihrer speziellen Diät Biguanide, SGLT2-Inhibitoren, DPP4-Hemmern, Alpha-Glukosidashemmer oder Glitazone einnehmen. Auch Führerscheinbewerber müssen bestimmte Auflagen erfüllen. Diabetiker, bei denen die Gefahr einer Unterzuckerung besteht, unterliegen bestimmten Einschränkungen. So dürfen LKW-, Taxi- und Busfahrer nicht Insulin spritzen.
Führerscheinanwerter mit Diabetes müssen ein Zeugnis ihres behandelnden Arztes vorlegen, aus dem die Art des Diabetes, die Qualität der Blutzuckereinstellung, die Häufigkeit der Selbstkontrollen sowie die Gefahr einer Unterzuckerung hervorgeht. Eine nachträgliche Meldepflicht besteht jedoch nicht, wenn die Erkrankung erst nach Erwerb des Führerscheins auftritt.

Diabetiker sollten regelmäßig ihren Allgemeinzustand und vor allem ihr Sehvermögen kontrollieren lassen. Letzteres kann insbesondere durch eine diabetische Netzhauterkrankung beeinträchtigt sein.
Als Diabetiker sollten Sie darüber hinaus folgendes beachten:

  • Testen Sie vor längeren Autofahrten Ihren Blutzuckerspiegel. Ist er zu niedrig, beugen Sie einer Unterzuckerung durch Aufnahme von Kohlenhydraten vor.
  • Spritzen Sie vor einer Fahrt nie mehr als die übliche Insulinmenge und halten Sie die vorgeschriebene Tageszeit dafür genau ein.
  • Essen Sie vor einer Fahrt lieber etwas mehr als zu wenige Kohlenhydrate
    Behalten Sie auch während Autofahrten Ihre Ernährungsgewohnheiten bei. Nehmen Sie vorbereitete Zwischenmahlzeiten mit ins Auto und legen Sie alle zwei Stunden eine Bewegungspause ein und nehmen Sie Kohlenhydrate zu sich.
  • Setzen Sie sich bei Verdacht auf eine beginnende oder abklingende Unterzuckerung nicht ins Auto.
  • Halten Sie während der Fahrt immer Traubenzucker griffbereit.

Reisen

Gut eingestellte Diabetiker können auf Reisen gehen, wenn sie darauf achten, dass auch im Urlaub ihr Stoffwechsel nicht entgleist. Da man im Urlaub meist körperlich aktiver ist, müssen mehr Kohlenhydrate eingenommen bzw. weniger Insulin gespritzt werden. Auch können Hitze und Sonnenbäder die Insulinwirkung beschleunigen.

Außerdem sollten Sie nicht vergessen, dass Insulin bei Temperaturen von über 40 °C unwirksam wird. Am besten transportieren Sie Ihr Insulin in heißen Ländern in einer Kühltasche, Thermoskanne oder einem Styroporbehälter. Liegen die Temperaturen unter dieser Marke, können Sie das Insulin durchaus im Auto oder in Ihrem Rucksack transportieren, wenn Sie direkte Hitze- oder Sonneneinstrahlung vermeiden.

Denken Sie auch daran, Ihren Diabetikerausweis auf allen Reisen mitzunehmen.
Die folgende Liste kann Ihnen als Gedächtnisstütze beim Packen helfen:

Handgepäck

  • Insuline, Blutzucker senkende Tabletten
  • Spritzen, Pens mit Ersatznadeln
  • Teststreifen für Blutzucker, Azeton, Harnzucker
  •  Messgerät mit Ersatzbatterien
  • Stechhilfe
  • Diabetestagebuch
  • Traubenzucker
  • Ggf. Glukagon
  • Diabetesausweis mit Übersetzung in der Landessprache
  • Attest für Kontrollen am Flughafen oder an der Grenze
  • Zwischenmahlzeiten

Hauptgepäck

  • Vorräte: Insuline, Blutzucker senkende Tabletten
  • nsulinfläschen, falls der Pen defekt ist
  • Teststreifen für Blutzucker, Azeton, Harnzucker
  • Traubenzucker
  • Kohlenhydrat-Austauschtabelle
  • Evtl. Süßstoff

 

 

Experte: Wissenschaftliche Beratung und Ausarbeitung: Prof. Eberhard Standl, München

Literatur:
Rationelle Diagnostik und Therapie in der Inneren Medizin in 2 Ordnern Meyer, J. et al. (Hrsg.) Elsevier, 11/2022 Nationale Versorgungs-Leitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes, 2021: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/nvl-001.html

Letzte Aktualisierung: 05.12.2022

© Internisten-im-Netz

Impressum

Datenschutz

Bildquellen

Herausgeber

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.