Wie wird die Diagnose der Polymyalgia rheumatica gestellt?
Werden PMR-ähnliche Symptome durch den Patienten oder betreuenden Hausarzt bemerkt, sollte wenn möglich ein Spezialist, d. h. in diesem Fall ein internistischer Rheumatologe, aufgesucht werden. Dieser wird dann die notwendigen Untersuchungen veranlassen. Zunächst wird der Rheumatologe den Patienten nach seinem allgemeinen Gesundheitszustand befragen (Anamnese). Dazu gehört das Erfragen von allgemeinen und speziellen Beschwerden, Vorerkrankungen sowie der aktuellen Medikation. Anschließend erfolgt die körperliche Untersuchung, Blutuntersuchung und der Ultraschall (Sonographie) des Bewegungsapparates. In Zusammenschau aller vorliegenden Befunde kann dann der Rheumatologe die PMR klassifizieren, vorausgesetzt die Klassifikationskriterien sind erfüllt. Zu erwähnen ist hierbei, dass Klassifikationskriterien (die für Studienzwecke erarbeitet wurden) nicht mit Diagnosekriterien zu verwechseln sind.
Klassifikationskriterien
Die PMR wird mit Hilfe der Klassifikationskriterien aus dem Jahr 2012 klassifiziert, welche durch das American College of Rheumatology (ACR) und der European League Against Rheumatism (EULAR) provisorisch erarbeiteten wurden.
Die Voraussetzungen zur Anwendung der Klassifikationskriterien sind ein Alter des Patienten von mindestens 50 Jahren mit neu aufgetretenen Schulterschmerzen, erhöhten Entzündungswerten im Blut und fehlenden Hinweisen auf eine andere, die Beschwerden erklärende Erkrankung.
Die zur Klassifikation führenden Punkte ergeben sich wie folgt und werden addiert:
- Morgensteifigkeit der Muskulatur und Gelenke für eine Dauer von mindestens 45 Minuten (zwei Punkte)
- eingeschränkte Beweglichkeit oder Schmerzen des Hüftbereichs (ein Punkt)
- fehlender Nachweis von Rheumafaktoren (RF) oder Antikörper gegen citrullinierte Peptide / Proteine (ACPA) (zwei Punkte)
- fehlende Schmerzen anderer Gelenke (ein Punkt)
- mittels Sonographie durchgeführter Nachweis entzündlicher Veränderungen in mindestens einem Schulter- UND einem Hüftgelenk und / oder in einem benachbarten Schleimbeutel und / oder in einer Sehne (lange Bizepssehne; insgesamt ein Punkt)
- mittels Sonographie durchgeführter Nachweis entzündlicher Veränderungen in BEIDEN Schultergelenken und / oder in einem benachbarten Schleimbeutel und/ oder in einer Sehne (lange Bizepssehne; insgesamt ein Punkt).
Werden mindestens vier (ohne Sonographie) bzw. fünf Punkte (mit Sonographie) erreicht, kann mit einer Sensitivität von 68 % (mit Ultraschall 66 %) und einer Spezifität von 78 % (mit Ultraschall 81 %) eine PMR klassifiziert werden.
Ein weiterer, allerdings nicht für die Klassifikationskriterien relevanter Hinweis für das Vorliegen einer PMR ist die rasche Beschwerdebesserung auf die Gabe systemischer Steroide (Kortison).