03.02.2009

Einstweilige Verfügung gegen Arztbewertungsportal

Konkurrenz-Portal wirft DocInsider.de Schein-Bewertungen vor...

Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen das Arztbewertungsportal DocInsider.de erlassen. Der Firma droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder dem Geschäftsführer eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. 

Das Landgericht untersagt dem Arztbewertungsportal, Zahlen für Arztbewertungen durch Patienten anzugeben, soweit darin Bewertungen einbezogen werden, die mit einer umstrittenen Klickfunktion gewonnen wurden. Diese Funktion war so ausgestaltet, dass die Nutzer einfach mit einem einzigen Mausklick Punkte für einen Arzt vergeben konnten, ohne vorher klar und verständlich darauf hingewiesen worden zu sein, dass schon durch einen solchen Mausklick eine Bewertung des betreffenden Arztes abgegeben werden würde. DocInsider bietet diese Funktion inzwischen nicht mehr an, wollte aber auf die so in der Vergangenheit erzielten Bewertungen nicht verzichten.

Das Portal kann gegen die Verfügung vorgehen, muss sich aber einstweilen daran halten.

 

 

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