25.09.2011

Mekka-Pilger zu Impfungen gegen Meningitis und Grippe verpflichtet

Pilger müssen für die Fahrt nach Mekka (Hadj) vom 4. bis 9. November sowohl gegen Meningokokken-Meningitis als auch gegen Grippe geimpft sein. Darauf macht der BDI aufmerksam.

Wer eine Pilgerfahrt nach Mekka (Hadj) beabsichtigt, die in diesem Jahr vom 4. bis 9. November stattfindet, muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Saudi Arabien sowohl gegen Meningokokken-Meningitis als auch gegen Grippe geimpft sein. Darauf machen die Internisten des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) in Wiesbaden aufmerksam. „Bei der Einreise wird eine quadrivalente Impfung gegen Meningokokken-Meningitis (ACWY) verlangt, die mindestens zehn Tage vor Einreise vorgenommen werden muss  und  höchstens drei Jahre alt sein darf", erläutert Prof. Dr. med. Thomas Löscher von der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und Infektionsexperte des BDI. „Diese Meningokokken-Impfung schützt vor den Serogruppen  A, C, W135 und Y. Neben dem bisherigen vier-valenten Polysaccharid-Impfstoff steht nun auch ein vier-valenter Konjugat-Impfstoff zur Verfügung, der zu einer besseren und länger anhaltenden Immunantwort führt.  Gerade die Serogruppen A und W135 treten in Saudi-Arabien und umgebenden Ländern, wie auch im afrikanischen Meningitisgürtel gehäuft auf. Neu ist, dass  Mekka-Pilger zudem eine mindestens zwei Wochen vor Erteilung des Pilgervisums erfolgte Impfung gegen die saisonale Influenza nachweisen müssen, die mit  dem alljährlich im Herbst aktuell hergestellten Grippeimpfstoff der Herkunftsländer erfolgen soll."

Ohne Impfung kein Einreisevisum

Unter den zwei bis drei Millionen Moslems, die jedes Jahr nach Mekka pilgern, stammen ungefähr 16.000 Menschen aus Deutschland. „Den Impfstatus dieser Reisenden müssen übrigens auch die Reiseagenturen überprüfen, die mit der Organisation von  Mekkareisen beauftragt sind. ", berichtet Löscher. „Nur wenn beide Impfungen gegen Meninigitis ACWY und Influenza vorliegen, kann überhaupt ein Einreisevisum bei der Botschaft für Saudi Arabien Berlin beantragt werden. Ansonsten wird das Visum abgelehnt und kann erst nach Nachweis der erfolgten Impfungen erteilt werden."

Über Schutzmöglichkeiten vor weiteren Infektionskrankheiten informieren

Pilger sollten sich vor der Abreise außerdem darüber informieren, welche Infektionsrisiken und sonstige Gefahren während einer Hadj möglicherweise gehäuft auftreten und wie sie sich davor schützen können. „Neben dem auch in Deutschland empfohlenen Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Masern sollte bei Mekkapilgern zudem ein aktueller Impfschutz gegen Polio und Hepatitis A bestehen" betont Löscher. „Liegt die letzte Polio-Impfung länger als zehn Jahre zurück, ist eine Auffrischimpfung angezeigt." Pilger nach Saudi Arabien dürfen zudem keine frischen Lebensmittel mitführen. Erlaubt sind nur Nahrungsmittel in kleinen Mengen für die Selbstversorgung, die sich entweder in Dosen, in Plastik eingeschweißt oder in leicht zugänglichen Behältern befinden.

Afrikanischer Meningitisgürtel (Verbreitungskarte: Link rechts oben): www.fit-for-travel.de

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