Covid-19: Meldepflicht und epidemiologisches Monitoring

Namentliche Meldepflicht besteht für alle Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle sowie für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorliegen von Symptomen.  Zur Meldung verpflichtet sind nicht nur behandelnde Ärzte, sondern auch Angehörige anderer Heil- oder Pflegeberufe und Leiter von Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und sonstigen Gemeinschaftsunterkünften). Die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt muss unverzüglich (spätestens nach 24 Stunden) erfolgen.

Das epidemiologische Monitoring beruht auf verschiedenen Parametern: Neben den Meldezahlen der Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle sowie der Labormeldepflicht sind Inzidenz und Prävalenz der Hospitalisierungsfälle und der auf Intensivstationen behandelten Patienten (inkl. Anteil  beatmeter Patienten) bedeutsam, um im zeitlichen Verlauf die epidemiologische Entwicklung sowie die Belastung des Gesundheitssystems zu beurteilen und die erforderlichen Bekämpfungs- und Infektionsschutzmaßnahmen zu steuern.

Wichtige Verlaufsparameter sind hierbei u.a. die nationalen und regionalen 7-Tage-Inzidenzen (Zahl der Meldefälle und der Hospitalisierungsfälle pro 105 Einwohner während der letzten 7 Tage) sowie die unter Berücksichtigung des Meldeverzugs geschätzte effektive Reproduktionszahl (Reff) über die letzten 7 Tage (7-Tage-R-Wert). Die Basisreproduktionszahl R0 gibt für übertragbare Krankheiten an, wie viele Personen von einer infizierten Person durchschnittlich angesteckt werden, vorausgesetzt, dass in der Bevölkerung keine Immunität besteht und keine infektionspräventiven Maßnahmen ergriffen wurden. Für den ursprünglichen Wildtyp von SARS-CoV-2 („Wuhan-Typ“) wurde R0 auf 2,8 - 3,8 geschätzt.

Neue Virusvarianten können eine höhere Übertragbarkeit und dementsprechend höhere R0 aufweisen (s.u.). Eine zunehmende Immunisierung (infolge von durchgemachten Infektionen oder Impfung) wirkt sich mindernd auf R0 aus, da die Anzahl der gegenüber dem Virus empfindlichen (suszeptibler) Kontaktpersonen sinkt. Den daraus und aus den ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen resultierenden Wert nennt man effektive Reproduktionszahl (Reff). Diese ist bei Verwendung gepoolter Daten über mehrere Tage weniger für Ausreißer durch einzelne Ausbruchsgeschehen anfällig.

Autor/Autoren: Prof. Thomas Löscher & Prof. Gisela Bretzel, München

Literatur:
Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 - Living Guideline (AWMF-Register-Nr. 113/001) vom 17.5.2021: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/113-001LGl_S3_Empfehlungen-zur-stationaeren-Therapie-von-Patienten-mit-COVID-19__2021-05.pdf S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVI (AWMF-Register-Nr. 020/027) vom 12.7.2021: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html

Letzte Aktualisierung: 07.09.2021

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